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Dienstag, 21. Juli 2015

Ausbildungsförderung „JOBSTARTER Plus“

Bild 1: Schulabgänger sollen sich wieder mehr für eine
betriebliche Ausbildung interessieren
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, hat 2014 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das regionale Projekte fördert, die den Übergang Schule-Ausbildung erleichtern, regionale Ausbildungsstrukturen verbessern und den Fachkräfte- nachwuchs sichern. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen. Die Antragstellung für dieses Jahr hat begonnen.

Das „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ soll dazu beitragen, die Attraktivität und Qualität einer betrieblichen Ausbildung für Schulabgänger zu steigern. Mit diesem Förderprogramm will der BMBF der aktuellen Entwicklung, die hin zu einer akademischen Ausbildung geht, entgegentreten. In den letzten Jahren begannen Schulabgänger vermehrt ein Studium, während die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge konstant sinkt.

Verschiedene Fördermöglichkeiten 

Die Fördergelder des Programms „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und aus Bundesmitteln. Es gibt vier verschiedene Förderlinien, die unterschiedliche Fördermöglichkeiten eröffnen. Wenn der Antragsteller in eine der folgenden Förderlinien passt, hat er gute Chancen auf eine Förderung:
  • Förderlinie 1: Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen, die in einer Branche mit Besetzungs- oder Passungsproblemen tätig oder im Wirtschafts- oder Forschungscluster angesiedelt sind.
  • Förderlinie 2: Regionale KAUSA Servicestellen, die Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund in Ausbildungsfragen unterstützen. 
  • Förderlinie 3: Zusatzqualifikationen während der dualen Berufsausbildung erweitern und die Aus- und Weiterbildung verzahnen. 
  • Förderlinie 4: Interregionale Mobilität - hilft Unternehmen den überregionalen Ausbildungsmarkt zu nutzen, um Schulabgänger aus der Ferne für eine Ausbildung zu gewinnen. 

Bild 2: Innovative Projekte für die Ausbildungsförderung
Welche Voraussetzungen für das Förderprogramm gibt es? 

Der Antragsteller muss eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaft des privaten Rechts sein. Zudem muss er im Bereich der beruflichen Bildung tätig sein. Der Antragsteller ist in der Pflicht, das Projekt eigenständig durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, einen Teil oder die komplette Zuwendung an Dritte weiterzugeben.

Das Projekt muss in eine der vier Förderlinien fallen und eine innovative Strategie besitzen, die kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Ausbildungsaktivitäten unterstützt. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die es in dieser oder ähnlicher Form bereits in einer Region gibt und die mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln gefördert werden.

Wird ein Projekt vom BMBF gefördert, erhält es über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten einen Zuschuss von maximal 500.000 Euro. Die Laufzeit beginnt am 1. Juli 2016. Die Förderstelle JOBSTARTER begleitet das Projekt während der gesamten Förderperiode und zeichnet dessen Fortschritte auf.

Frist für die Antragsstellung 

Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 01. Oktober 2015 eingereicht werden. Über den Easy-Online-Antrag ist es möglich, alle Anhänge unkompliziert hochzuladen. Damit der Antrag vollständig ist, muss das Projekt zusätzlich in zweifacher Ausführung und mit rechtsverbindlicher Unterschrift postalisch an das Bundesinstitut für Berufsbildung geschickt werden.

Weitere Informationen über das Förderprogramm gibt es hier:

 
Quelle Foto: 
Bild 1: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain) 
Bild 2: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain)

Donnerstag, 15. Januar 2015

Step by Step – Zuschuss Gründercoaching


Bis zu 4.500 € können Sie für eine qualifizierte Beratung erhalten. Mit dem Zuschuss aus dem Förderprogramm Gründercoaching Deutschland können Sie Kosten bezahlen, die Ihnen ein Berater für wirtschaftliche, finanzielle oder organisatorische Leistungen in Rechnung stellt. Besser gesagt: Wenn Ihnen ein Berater dabei hilft, den Businessplan für die Bank zu erstellen, Ihre Büroorganisation einzurichten oder ein Marketingkonzept aufzustellen, können Sie Zuschüsse bekommen. Wichtig: Sie müssen bereits gegründet haben, aber noch nicht länger als 5 Jahre selbständig sein.



Auch hier gilt wie fast immer in der Förderlandschaft, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Der Weg ist einfach:

  1. Zunächst wählen Sie Ihren Regionalpartner aus. Das ist die Stelle, die später den Antrag entgegennimmt.
  2. Dann wählen Sie den Gründercoach, den Sie in der Kfw-Beraterdatenbank finden. Achtung: Diesen Vertrag dürfen sie erst abschließen, wenn sie die Zusage der KfW für das Gründer Coaching in Händen halten! Qualifizierte Gründercoaches kennen den Ablauf und helfen Ihnen dabei, die Fristen und formalen Anforderungen einzuhalten. Eine Empfehlung wäre, zwei oder drei Coaches persönlich kennen zu lernen, bevor Sie sich für einen entscheiden. Denn eines ist sicher, die Chemie muss stimmen!
  3. Der nächste Schritt ist, den Antrag online zu stellen. Dieser umfasst mehrere Seiten und fragt unter anderem ab, welche Beratungsleistung Sie in Anspruch nehmen wollen und welcher Gründercoach dafür vorgesehen ist.
  4. Ist der Antrag komplett ausgefüllt, machen Sie einen Termin beim Regionalpartner und legen den Antrag vor. Der Regionalpartner prüft den Antrag und spricht mit Ihnen persönlich. In diesem Gespräch stellte fest, ob alle Angaben in Ordnung sind und hilft dabei, falls Unstimmigkeiten vorliegen. Sind diese aus der Welt geschafft, reicht er den Antrag bei der KfW ein.
  5. Sie warten auf die Zusage für den Bescheid, der Ihnen direkt zugestellt wird.

Damit ist zumindest in formaler Hinsicht der komplizierteste Teil erledigt. Die Bearbeitung bei der Kfw dauert zwischen 5 und 10 Arbeitstage. Nach der Theorie kommt die Praxis.

  1. Sobald die Zusage vorliegt, können Sie einen schriftlichen Vertrag abschließen. Im Vertrag sollte mindestens stehen, welche Inhalte das Coaching hat, wie hoch der Tagessatz ist und wie viele Beratungstage innerhalb der nächsten sechs Monate geplant sind. Jetzt steht einer Beratung nichts mehr im Wege.
  2. Sie treffen sich wie vereinbart mit ihrem Coach und erarbeiten zusammen die vertraglich vereinbarten Inhalte.
  3. Ist die Beratung abgeschlossen, erstellt ihr Coach den Schlussverwendungsnachweis.
  4. Außerdem erhalten Sie die Rechnung, die Sie ausgleichen müssen.
  5. Nun reichen Sie bei der KfW die Rechnung, den Kontoauszug über den Nachweis ihrer Zahlung sowie den Schlussverwendungsnachweis ein.
  6. Eventuell sind noch andere Papiere notwendig, zum Beispiel wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Liegen alle Abrechnungsunterlagen in korrekter Form bei der KfW vor, zahlt sie den Zuschuss aus.
Alle Details, Formblätter und Datenbanken zum Förderprogramm Gründercoaching Deutschland finden Sie auf der offiziellen Internetseite der KfW-Berater Bank.


www.grantconsult.de                 Tel.: 0211/7306 1900                       info@grantconsult.de


Mittwoch, 7. Januar 2015

Fördermittel selber finden

Wer in Eigenregie passende Förderprogramme im unübersichtlichen Förderdschungel finden will, der braucht zumindest einige Wegweiser, an denen er sich orientieren kann. Denn wer die Grundlagen präsent hat, hat eine größere Chance, die aktuellen Informationen für ein spezielles Vorhaben zu finden. Übrigens hilft die Kenntnis der Grundstrukturen auch dabei, unnötig Zeit zu verschwenden. Denn Sie werden bei zielgerichteter Suche schnell feststellen, wenn es für Ihr Vorhaben keine Fördermittel gibt. Also, auf zu neuen Ufern! Es lohnt sich.


 Die unüberschaubare Flut von Fördermitteln

...kann schon ein wenig mutlos machen. Mehr als 3.600 Förderprogramme sind verfügbar und es scheint schier unmöglich zu sein, diese zu überblicken. Die gute Nachricht: Das müssen Sie auch nicht. Es reicht, sich einen rudimentären Überblick zu verschaffen. Wenn man von Fördermitteln spricht, sind
  • Darlehen
  • Bürgschaften
  • Zuschüsse
  • Beteiligungen oder 
  • Garantien 
gemeint. Reine Zuschussjäger werden vorschnell die Flinte ins Korn werfen und leer ausgehen, während besonnene Zeitgenossen durchaus die Vorteile einer langfristigen, zinsgünstigen Finanzierung aus Förderdarlehen mit kombinierter Bürgschaftsvereinbarung zu schätzen wissen. Unterm Strich sparen diese Kandidaten nämlich Jahr für Jahr Zinszahlungen oder verschaffen sich eine dreijährige tilgungsfreie Anlaufzeit. Diesen Vorteil bietet Ihnen kaum eine reguläre Hausbank.

Einige Fördermittel sind gesetzlich verankert

Der Staat subventioniert also automatisch per Gesetz. Andere Förderprogramme richten sich explizit an die gewerbliche Wirtschaft, unterstützen Vorhaben im Dunstkreis erneuerbarer und effizienter Energien (Tendenz sinkend), es gibt Technologie- und Innovationsförderung, gezielte Förderprogramme für die regionale Infrastruktur und anderes mehr.

Die Förderbereiche, in denen oft Potenzial steckt und prinzipiell für alle gewerblichen Unternehmen nahezu sämtlicher Branchen bereitstehen sind: 
  • Förderprogramme für die Existenzgründung-und Festigungsphase
  • Förderprogramme zur Unternehmensfinanzierung in jeder Entwicklungsphase eines Unternehmens
  • Fördermittel für Betriebe, die Investitionen in die regionale Infrastrukturvorhaben vornehmen
  • Fördermittel für Innovationen. (Das ist Ein sehr weites Feld. Unter Umständen ist die Erschließung eines neuen Geschäftsbereichs bereits eine Innovation, die förderfähig ist.)
  • Förderprogramme für Kosten, die bei der Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen anfallen.

Förderpotenzial ergibt sich aus Ihrer Aktivität am Markt

Es ist sehr gut möglich, dass Sie mit Ihrem neuen oder bestehenden Unternehmen früher oder später an einen Punkt gelangen, der generell förderfähiges Potenzial beinhaltet. Doch eins ist in 99 % aller Fällen immer gleich: Gefördert wird nur dann, wenn Sie selber Geld ausgeben, d.h. dass Sie ins Risiko gehen (müssen). Und was mindestens genauso wichtig ist: Fördermittel müssen bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen immer vor Beginn eines Vorhabens beantragt werden. Verpassen Sie den Zeitpunkt, wirkt das als absolutes KO Kriterium.

Welche Programme konkret zur Verfügung stehen und wie Sie sie beantragen können, lesen Sie in den nächsten Beiträgen.


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Donnerstag, 11. Dezember 2014

Die Macht des Faktischen



 

Als Existenzgründer hat man gerne selbst die Fäden in der Hand. Schließlich geht es um das „Baby“, die ureigene Geschäftsidee, den Augenstern. Auch wenn es klischeehaft klingt, dieses Verhalten trifft auf viele Gründer zu, die in meine Beratung kommen. Und das ist auch gut so – bis zu einem gewissen Punkt. Wenn die Macht des Faktischen ihre Wirkung entfaltet, dann nützen auch keine Pläne mehr, weder Plan A noch Plan B. Die Kunst ist, den Zeitpunkt zu erkennen und sich zu arrangieren. Ansonsten verpulvert man wertvolle Zeit wie Don Quichote und Sancho Pansa im Kampf gegen die Windmühlen.

Wenn etwas zu ändern ist: Ändern. Sofort.

Wer die Fäden in der Hand hat, hat die Macht. Sie bestimmen, wohin Ihr Unternehmen läuft. Sie bestimmen, wann Sie was zu welchem Preis kaufen oder verkaufen. Wenn die Situation etwas komplexer wird und andere Geschäftspartner mit im Boot sitzen, kommt es auf ihre Kommunikationsfähigkeiten an. Was in der letzten Generation noch undenkbar war, nämlich ausschließliches Kommunizieren auf schriftlichem Weg, ist für die jungen Wilden von heute an der Tagesordnung. Sie suchen ihre Kunden online, machen online Angebote und chatten virtuell. Das läuft ganz gut, aber richtig gut bezahlte Jobs gehen oft an andere Firmen. Warum das so ist? Weil Sie es mit Menschen zu tun haben, die anders ticken, als Sie.




Alte Hasen vergeben dicke Aufträge

Die alten Hasen sind nach wie vor am Markt, sie haben also auch nach wie vor Einfluss auf das Marktgeschehen. Und nicht selten verwalten sie fette Budgets. Was tun Sie also, wenn wir es mit so einem alten Hasen zu tun haben, der vermutlich aus seiner Biografie heraus den persönlichen oder zumindest telefonischen Kontakt bevorzugt? Erziehen Sie ihn um und zwingen ihn in die Kommunikation per E-Mail, Skype oder Online-Chat? Ja, das können Sie machen, vorausgesetzt Sie wollen kein Geschäft abschließen. 

Sie können sich aber auch der Macht des Faktischen beugen und in seine Welt einsteigen. Rufen Sie an. Fahren Sie hin. Sprechen Sie persönlich. Und hinterlassen Sie einen guten Eindruck. 

Persönlichkeit vor virtueller Präsenz

Viele Auftraggeber schätzen trotz der raschen Entwicklung im Online-Sektor nach wie vor, wenn sie die Menschen kennen, mit denen sie arbeiten. Die persönliche Basis ist manchmal durch nichts zu ersetzen, insbesondere dann, wenn finanziell lukrative Jobs vergeben werden. Sie haben die Zügel in der Hand. Und wer einen Karren lenkt, der viel Umsatzvolumen transportiert, sollte hoch genug sitzen, um das große Ganze im Blick zu behalten.

Dienstag, 9. April 2013

Apotheker aufgepasst - Fördermittel speziell für Sie

Neuigkeiten für Apotheker: Zugschnitten auf Ihre besondere Berufsgruppe finden Sie beim IWW Institut für Wirtschaftspublizistik unter dem Label "Apotheker Career" Aktuelles sowie Hinweise & praktische Tipps rund um das Thema Fördermittel. Besonderer Fokus meiner Beiträge liegt dabei auf der Existenzgründungsphase und der weiteren Unternehmensfinanzierung von Apothekern. Hier geht´s zu Ihrer speziellen Förder- (Informations-) Quelle...

Mittwoch, 28. November 2012

Lohnkostenzuschüsse für neue Mitarbeiter


Gestern hatte ich mit der Berlin-Richtlinie des Innovationsassistenten zu tun und überlas die Kurzrichtlinie des Landes, wobei ich an dem Papiertiger „technologisch innovative Produkte“ hängen blieb. Hier ein Auszug aus der aktuellen Berlin-Richtlinie:

„Voraussetzungen

Das antragstellende Unternehmen muss in maßgeblichem Umfang eigene Entwicklungsarbeiten tätigen.

Die zu fördernden Beschäftigungsverhältnisse müssen

  • mit projekt- bzw. aufgabenspezifisch qualifizierten Absolventen besetzt werden
  • sich auf die Entwicklung, Herstellung und/oder Vermarktung von technologisch innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen beziehen, die Marktchancen erwarten lassen, oder
  • Tätigkeiten beinhalten, denen innovative technische und/oder neue unternehmensinterne betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen zu Grunde liegen. (…)“

Was das heißen könnte, kann ich mir zwar ungefähr vorstellen, doch ungefähr reicht nicht, wenn man die Informationen für einen Klienten aufbereitet. Inzwischen habe ich ein Gespür dafür entwickelt, wenn sich praxisrelevante Einstiegsluken in den meistens sehr theoretisch formulierten Förderrichtlinien zeigen. Und hier war so eine Einstiegsluke. Sie können mir glauben, dass ich die Deutsche Sprache liebe und mich gerne mit Wörtern und ihrer Bedeutung befasse. Also habe ich nach Synonymen gesucht. Ich bin bei www.wort-synonym.de und www.anderes-wort.de zu NULL Ergebnissen gekommen und habe schlussendlich im Duden diese Erklärung gefunden: 

„technologisch = die Technologie betreffend“. 

Ja, das dachte ich mir. Und was bedeutet das in Zusammenhang mit Unternehmen und der vorliegenden Förderrichtlinie? Eine schlüssige Erklärung für den Begriff erschließt sich weder mir ad hoc noch einem potenziellen Antragsteller mit erheblich geringerer Fördererfahrung. Die IBB (Investitionsbank Berlin)  hat zwar vergleichsweise viele Informationen auf ihrer Internetseite stehen, aber es gibt weder ein Merkblatt mit Förderbeispielen, die wirklich helfen würden, noch Hinweise, die Licht ins Dunkel der technologisch innovativen Produkte bringen. 

Hier half mir nur noch der Griff zum Telefonhörer. So hatte ich gestern ein überraschend amüsantes, aber vor Allem hilfreiches Gespräch mit der IBB. Der Sachbearbeiter sagte wörtlich: „Ja, der Begriff ist dehnbar wie ein Gummiband.“ Also diskutierten wir eine Weile um den Begriff herum und es ergab sich, dass die IBB in Gestalt des Sachbearbeiters unter anderem auch ein produzierendes Unternehmen, das ein neues Produkt auf den Markt bringen will und deshalb einen Marketingabsolventen einstellen möchte, eine Chance auf Förderung aus dem angepeilten Fördertopf hat. 

„Wie das?“, wollte ich wissen. „Wo ist da der technologische Ansatz?“ Es stellte sich heraus, dass mit „technologisch innovativ“ eher so etwas gemeint war, wie „ein Novum im üblichen, innerbetrieblichen Prozessablauf“. Im Klartext: Der Unternehmer hat noch keine Stelle mit einem ähnlichen Profil in seinem Unternehmen. Es besteht eine Lücke, die nur durch qualifiziertes Personal besetzt werden kann. Er braucht jemand mit einem Hochschulabschluss, der mit seinem speziellen Wissen maßgeblich dabei hilft, zur Einführung des Produktes neue marketingtechnische Wege zu gehen.

So einfach war das. Damit können im Prinzip auch Unternehmen gefördert werden, die einen Ingenieur einstellen, Handwerksbetriebe, die einen Betriebswirtschaftler ins Team holen oder Zahnarztpraxen, die einen Marketingspezialisten beschäftigen wollen - wenn es keine andere Stelle mit einem vergleichbaren Profil im Unternehmen bereits gibt. Und natürlich müssen alle anderen Anforderungen der geltenden Richtlinien erfüllt werden. Nach dem Telefonat kann ich Ihnen die wesentlichen Eckdaten ruhigen Gewissens geben und wünsche Ihnen gutes Gelingen bei der Beantragung der Gelder.


Eckdaten zum "Innovationsassistent"

Das Förderprogramm „Innovationsassistent“, kurz auch „Inno-Assi“ genannt, ist ein simpel aufgebautes Förderprogramm. Mit dem Inno-Assi will die Bundesregierung erreichen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sich qualifizierte Hochschulabsolventen und deren technisches, wissenschaftliches oder betriebswirtschaftliches Know-How ins Haus holen. Wichtig ist, sich die aktuell gültige Richtlinie des relevanten Bundeslandes zu ziehen und diese sorgfältig zu studieren, denn es gibt erhebliche Abweichungen zwischen den Ländern. 


  • Allen gemeinsam ist, dass bis zu 50 % des Bruttolohns gefördert werden.
  • Länderspezifisch bestehen unterschiedliche monetäre Obergrenzen. In Berlin sind das 20.000,00 € innerhalb von 12 Monaten, in Hessen wird im ersten Jahr derselbe Satz gefördert, im zweiten Jahr sinkt die Förderung auf maximal 10.000,00 €. In Rheinland Pfalz werden maximal 1.250,00 € für die Dauer von 24 Monaten durchbezahlt.
  •  Länderspezifische Unterschiede gibt es auch bei den Betrieben, die als Antragsteller auftreten dürfen. So lassen viele Länder die Antragstellung aller gewerblichen Unternehmen zu, in einigen Bundesländern dürfen ausschließlich technologieorientierte Unternehmen Anträge stellen.

Anträge sind in der Regel vor Einstellung eines neuen Mitarbeiters auf Formblättern der Landesbehörden zu stellen. Weitere Infos und Details zu den Programmen erhalten Sie hier:

(Stand 28.11.2012)

Viel Erfolg!

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