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Dienstag, 30. Juni 2015

Zuschüsse für lernbereite Brummifahrer



Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitern in Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Die Zuschüsse werden allerdings nicht mehr wie bisher für Pflichtschulungen gemäß Berufsfahrer-Qualifikationsgesetz gewährt, sondern nur noch für freiwillige Zusatzlehrgänge. Die Beendigung der Förderung gesetzlich festgeschriebener Pflichtschulungen ist nicht ungewöhnlich. Die Transportbranche reiht sich damit in die lange Schlange derer ein, für die gesetzlich vorgeschriebene Obliegenheiten grundsätzlich nicht förderfähig sind.
Lkw-Fahrern müssen viel mehr beherrschen, als ein Fahrzeug zu führen.
Der deutsche Speditions- und Logistikverband und der BAG zeigen auf, welche Kurse unter die freiwilligen Weiterbildungen fallen. Demnach sind weiterhin förderfähig:
   Erste-Hilfe-Schulungen,
   Vorbereitungslehrgänge,
   Seminare zum Zollrecht oder Fahrpersonal sowie
   Deutschkurse für ausländische Fahrer.

Anträge nimmt das BAG entgegen.

Voraussetzungen für die Antragsstellung auf Förderung
Wissen verhilft zu mehr Flexibilität im Job und sichert den Arbeitsplatz.
Die Schulung muss im Präsenzunterricht stattfinden. Fernlehrgänge, zum Beispiel über das Internet, sind nicht förderfähig. Der Unterrichtsumfang sollte mindestens vier Schulstunden umfassen. Zudem muss die Firma erst den Antrag beim BAG einreichen, bevor sie das Seminar buchen kann. Nachträgliche Anträge werden nicht berücksichtig. 

Auch stehen die Unternehmen in der Pflicht, nach der Schulungsteilnahme einen Nachweis beim BAG einzureichen. Die antragstellende Firma muss zudem Eigentümer oder Halter von mindestens einem in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugs sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung nachweisbar sein.
Einreichungsfrist
Die Formulare für die Einreichung stehen in Kürze auf der Homepage des BAG zum Download zur Verfügung. Die Anträge auf Schulungsförderung sind vom 03. August bis einschließlich 30. November 2015 zu stellen.
Maximaler Förderungsbetrag                     
Die maximale Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen liegt bei maximal 60 % bezogen auf die Gesamtkosten des Kurses. Die Kurskosten dürfen nicht höher als 1.500 € liegen. Der maximal festgeschriebene Förderbetrag ist bei 900 € gedeckelt, bei größeren Firmen liegt der Maximalbetrag bei 750 €.
Ausblick – Für das kommende Jahr 2016 stehen die Konditionen für das Förderprogramm noch nicht fest. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.


Quelle Foto:

Bild 1: pixabay © unsplash (CC0 Public Domain)
Bild 2: pixabay (c) geralt (CCo Public Domain)


Dienstag, 23. Juni 2015

Förderung für Messeteilnahme



Junge und innovative Unternehmen der Industrie und des Handwerks können sich ab sofort für eine Förderung aus dem Messeprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewerben. Die Förderung besteht aus einem finanziellen Zuschuss zu einem Gemeinschaftsmessestand auf einer internationalen Messe, wie zum Beispiel der spoga horse, der iba, der viscom oder der FachPack. Durch die Messeteilnahme erhält das Unternehmen eine Plattform für die Vermarktung seiner Produkte auf internationalen Märkten und somit die Chance, sein individuelles Wachstumspotenzial anzuzapfen. 

Auf einer Messe können Sie potenzielle Neukunden treffen

Die Details – Flächen, Mitaussteller, Zuschüsse
Der Gemeinschaftsstand besteht aus mindestens zehn Ausstellern. Jeder Aussteller erhält eine Standfläche von 15 qm. Das Programm vermittelt aber nicht nur den Messestand, sondern fördert auch die Ausgaben, die für das Unternehmen entstehen. Das heißt, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt die Kosten für die Standmiete, den Standbau und die Umlagen für Energie und Entsorgung mit einer Gesamtsumme von maximal 7.500 Euro. Der Aussteller hat lediglich einen Eigenanteil von 30 % zu tragen.
Der Weg zur Förderung 
Bewerben können sich junge Unternehmen, die maximal zehn Jahre alt sind, Produktneuentwicklungen anbieten, ihren Firmensitz in Deutschland haben und nicht mehr als 50 Mitarbeiter zählen. Zudem dürfen sie einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

WICHTIG: Nicht förderfähig sind Consulting-, Marketing- oder Researchunternehmen.

Das Programm ist ganzjährig geöffnet, Sie können also jederzeit einen Antrag stellen. Prüfen Sie direkt in der Messeliste 2015 und 2016, ob Ihre Messe mit zu den förderfähigen Veranstaltungen zählt. Interessenten reichen ihren Förderantrag direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein. Zusätzlich müssen Sie sich bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Messe beim Messeveranstalter anmelden. Die Teilnahme wird nach der Überprüfung des Antrags vom Bundesamt bestätigt.

Die komplette Förderrichtlinie und ausführliche Erläuterungen zu den Bewilligungsvoraussetzungen gibt es beim BAFA. 

Bild 1: pixabay © unsplash (CC0 Public Domain)

Dienstag, 20. Januar 2015

Fördermittel in den ersten 5 Jahren

Mögen Banken Gründer?

Die Gründungsphase ist vermeintlich die Phase, in der die meisten Fördermittel verfügbar sind. Diese sind meist über die Hausbank zu beantragen. Doch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass gerade junge Existenzgründer keine Unterstützung von ihrer Hausbank bekommen.

 

Fördermittel und Existenzgründer 

Es gibt einige wenige Fördermittel, die ausschließlich für Existenzgründer aufgelegt wurden. Auf der anderen Seite gibt es auch Fördermittel, die Existenz- und Unternehmensgründer kategorisch ausschließen. Wer in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung auf der Suche nach Unterstützung aus öffentlichen Förderprogrammen ist, sollte sich im Einzelnen die Definition anschauen, die das jeweilige Programm gemäß seiner Richtlinien als „Existenzgründungsphase“ bezeichnet.  

Das Gründungsdatum Ihres Unternehmens ist wichtig 

Aus Fördersicht existieren mehrere Stufen: Es gibt Programme, die die Existenzgründungsphase nach einer Dauer von zwölf Monaten als abgeschlossen betrachten. Andere gestehen den Unternehmern eine drei- oder fünfjährige, im Falle von innovativen Technologieunternehmen sogar eine 10-jährige „Gründungsphase“ zu. Dieser Punkt lässt sich immer sehr schnell überprüfen, denn er steht in jedem Förderprogramm ganz weit oben. Fallen Sie also hier bereits durch das zeitliche Raster, lohnt sich die Lektüre der oft seitenlangen detailreichen Ausführungen nicht mehr.
Ganz egal, ob Sie sich in der Existenzgründungs- bzw. Festigungsphase befinden oder gar schon seit mehr als zehn Jahren etabliert am Markt stehen. Die Formen der Fördermittel unterscheiden sich nicht voneinander. Es gibt z. B. Darlehen, Bürgschaften, Zuschüsse, Garantien und Beteiligungen. Das gilt für alle Betriebe jeden Alters. Doch nicht jedes Fördermittel ist für jeden Kapitalbedarf geeignet. 

Kleinstkredite ab 1.000 € Finanzbedarf 

Gerade bei Kleinst- und Kleingründungen, bei denen der Finanzierungsbedarf sich auf 10.000 € bis 20.000 € beläuft, ist das Angebot an Fördermitteln stark eingeschränkt. Hier herrscht eisiger Gegenwind, der schon so manche Geschäftsidee hat erfrieren lassen.

Wer noch weniger Kapital für seine Existenzgründung benötigt, findet kaum eine Bank, die bereit ist, seine Existenzgründung zu begleiten – das Vorhaben ist aus Bankensicht schlicht nicht lukrativ. Bei Mini-Gründungen dieser Art empfiehlt sich der Mikrokreditfonds, der lokal über einzelne so genannte Mikrofinanzinstitute unter die Unternehmer gebracht wird, ganz egal wie lange sie schon am Markt sind. Welche Niederlassung in Ihrer Nähe ist, können Sie an dieser Stelle überprüfen.

Private Bürgen für Mikrokredite

Wenn Sie über diesen Weg einen Kleinkredit aufnehmen möchten, sollten Sie sich schon einmal überlegen, wer für Sie bürgt. Eine typische Vorgehensweise ist nämlich, pro ca. 3.000 € Kreditsumme einen Bürgen anzugeben, der den Betrag im Falle Ihrer Zahlungsunfähigkeit für Sie aufbringen muss. Wollen Sie also 10.000 € leihen, benötigen Sie 3 Bürgen. Da drängt sich schon fast der Gedanke auf,  3 kleine private Kredite im Freundes- oder Bekanntenkreis aufzunehmen und die hohen Zinsbelastungen gegen moderate Bedingungen zu tauschen. Denn wer für Sie bürgen würde, unterstützt Sie vielleicht auch auf diesem Weg?! Diese Frage könnten Sie sich stellen.

Doch Vorsicht: Bei Geld hört die Freundschaft meistens auf, deshalb sollten Sie dringend zum beiderseitigen Schutz einen ordentlichen Vertrag mit unmissverständlichen Zins- und Rückzahlungsvereinbarungen schließen. Das schützt auch ein Stück weit Ihre Freundschaft - das aber nur am Rande erwähnt.

Förderprogramme für Unternehmen von 0 - 10 Jahren

Diese 3 Programme können u.a. für Unternehmen in den ersten Jahren in Frage kommen. Die Aufzählung stellt nur eine Auswahl dar und ist keinesfalls erschöpfend!

ERP-Kapital für Gründung
Der Zinssatz ist sehr niedrig und wird über die gesamte Laufzeit festgeschrieben - und zwar unabhängig von Ihrer Risiko- und Sicherheitenbeurteilung. Sie haben volle 7 tilgungsfreie Anlaufjahre, d. h. Sie zahlen zunächst nur die Zinsen und das stärkt Ihre Liquidität. Das Darlehen hat eigenkapitalersetzenden Charakter. Das ist dann wichtig, wenn weitere Kredite aufgenommen werden sollen und dem Gründer selbst privates Eigenkapital fehlt.

ERP-Gründerkredit – Startgeld 
Das Startgeld setzt ebenfalls kein Eigenkapital voraus. Hier wird die Verzinsung jedoch anhand der Bonität/Kreditwürdigkeit des Antragstellers festgelegt. 

Kfw-Unternehmerkredit Plus
Dieser Kredit kommt für Gründer infrage, die im Ausland investieren wollen. Der Kredit ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar und kommt natürlich auch für Gründer infrage, die ihre Geschäftsidee in Deutschland realisieren.

Alle Programmdetails finden Sie stets aktuell hier.


Noch Fragen? Ich freue mich auf Ihren Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 0211/7306 1900 oder per E-Mail unter info@grantconsult.de



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