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Dienstag, 21. Juli 2015

Ausbildungsförderung „JOBSTARTER Plus“

Bild 1: Schulabgänger sollen sich wieder mehr für eine
betriebliche Ausbildung interessieren
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, hat 2014 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das regionale Projekte fördert, die den Übergang Schule-Ausbildung erleichtern, regionale Ausbildungsstrukturen verbessern und den Fachkräfte- nachwuchs sichern. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen. Die Antragstellung für dieses Jahr hat begonnen.

Das „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ soll dazu beitragen, die Attraktivität und Qualität einer betrieblichen Ausbildung für Schulabgänger zu steigern. Mit diesem Förderprogramm will der BMBF der aktuellen Entwicklung, die hin zu einer akademischen Ausbildung geht, entgegentreten. In den letzten Jahren begannen Schulabgänger vermehrt ein Studium, während die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge konstant sinkt.

Verschiedene Fördermöglichkeiten 

Die Fördergelder des Programms „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und aus Bundesmitteln. Es gibt vier verschiedene Förderlinien, die unterschiedliche Fördermöglichkeiten eröffnen. Wenn der Antragsteller in eine der folgenden Förderlinien passt, hat er gute Chancen auf eine Förderung:
  • Förderlinie 1: Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen, die in einer Branche mit Besetzungs- oder Passungsproblemen tätig oder im Wirtschafts- oder Forschungscluster angesiedelt sind.
  • Förderlinie 2: Regionale KAUSA Servicestellen, die Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund in Ausbildungsfragen unterstützen. 
  • Förderlinie 3: Zusatzqualifikationen während der dualen Berufsausbildung erweitern und die Aus- und Weiterbildung verzahnen. 
  • Förderlinie 4: Interregionale Mobilität - hilft Unternehmen den überregionalen Ausbildungsmarkt zu nutzen, um Schulabgänger aus der Ferne für eine Ausbildung zu gewinnen. 

Bild 2: Innovative Projekte für die Ausbildungsförderung
Welche Voraussetzungen für das Förderprogramm gibt es? 

Der Antragsteller muss eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaft des privaten Rechts sein. Zudem muss er im Bereich der beruflichen Bildung tätig sein. Der Antragsteller ist in der Pflicht, das Projekt eigenständig durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, einen Teil oder die komplette Zuwendung an Dritte weiterzugeben.

Das Projekt muss in eine der vier Förderlinien fallen und eine innovative Strategie besitzen, die kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Ausbildungsaktivitäten unterstützt. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die es in dieser oder ähnlicher Form bereits in einer Region gibt und die mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln gefördert werden.

Wird ein Projekt vom BMBF gefördert, erhält es über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten einen Zuschuss von maximal 500.000 Euro. Die Laufzeit beginnt am 1. Juli 2016. Die Förderstelle JOBSTARTER begleitet das Projekt während der gesamten Förderperiode und zeichnet dessen Fortschritte auf.

Frist für die Antragsstellung 

Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 01. Oktober 2015 eingereicht werden. Über den Easy-Online-Antrag ist es möglich, alle Anhänge unkompliziert hochzuladen. Damit der Antrag vollständig ist, muss das Projekt zusätzlich in zweifacher Ausführung und mit rechtsverbindlicher Unterschrift postalisch an das Bundesinstitut für Berufsbildung geschickt werden.

Weitere Informationen über das Förderprogramm gibt es hier:

 
Quelle Foto: 
Bild 1: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain) 
Bild 2: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain)

Dienstag, 23. Juni 2015

Förderung für Messeteilnahme



Junge und innovative Unternehmen der Industrie und des Handwerks können sich ab sofort für eine Förderung aus dem Messeprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewerben. Die Förderung besteht aus einem finanziellen Zuschuss zu einem Gemeinschaftsmessestand auf einer internationalen Messe, wie zum Beispiel der spoga horse, der iba, der viscom oder der FachPack. Durch die Messeteilnahme erhält das Unternehmen eine Plattform für die Vermarktung seiner Produkte auf internationalen Märkten und somit die Chance, sein individuelles Wachstumspotenzial anzuzapfen. 

Auf einer Messe können Sie potenzielle Neukunden treffen

Die Details – Flächen, Mitaussteller, Zuschüsse
Der Gemeinschaftsstand besteht aus mindestens zehn Ausstellern. Jeder Aussteller erhält eine Standfläche von 15 qm. Das Programm vermittelt aber nicht nur den Messestand, sondern fördert auch die Ausgaben, die für das Unternehmen entstehen. Das heißt, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt die Kosten für die Standmiete, den Standbau und die Umlagen für Energie und Entsorgung mit einer Gesamtsumme von maximal 7.500 Euro. Der Aussteller hat lediglich einen Eigenanteil von 30 % zu tragen.
Der Weg zur Förderung 
Bewerben können sich junge Unternehmen, die maximal zehn Jahre alt sind, Produktneuentwicklungen anbieten, ihren Firmensitz in Deutschland haben und nicht mehr als 50 Mitarbeiter zählen. Zudem dürfen sie einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

WICHTIG: Nicht förderfähig sind Consulting-, Marketing- oder Researchunternehmen.

Das Programm ist ganzjährig geöffnet, Sie können also jederzeit einen Antrag stellen. Prüfen Sie direkt in der Messeliste 2015 und 2016, ob Ihre Messe mit zu den förderfähigen Veranstaltungen zählt. Interessenten reichen ihren Förderantrag direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein. Zusätzlich müssen Sie sich bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Messe beim Messeveranstalter anmelden. Die Teilnahme wird nach der Überprüfung des Antrags vom Bundesamt bestätigt.

Die komplette Förderrichtlinie und ausführliche Erläuterungen zu den Bewilligungsvoraussetzungen gibt es beim BAFA. 

Bild 1: pixabay © unsplash (CC0 Public Domain)

Donnerstag, 15. Januar 2015

Step by Step – Zuschuss Gründercoaching


Bis zu 4.500 € können Sie für eine qualifizierte Beratung erhalten. Mit dem Zuschuss aus dem Förderprogramm Gründercoaching Deutschland können Sie Kosten bezahlen, die Ihnen ein Berater für wirtschaftliche, finanzielle oder organisatorische Leistungen in Rechnung stellt. Besser gesagt: Wenn Ihnen ein Berater dabei hilft, den Businessplan für die Bank zu erstellen, Ihre Büroorganisation einzurichten oder ein Marketingkonzept aufzustellen, können Sie Zuschüsse bekommen. Wichtig: Sie müssen bereits gegründet haben, aber noch nicht länger als 5 Jahre selbständig sein.



Auch hier gilt wie fast immer in der Förderlandschaft, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Der Weg ist einfach:

  1. Zunächst wählen Sie Ihren Regionalpartner aus. Das ist die Stelle, die später den Antrag entgegennimmt.
  2. Dann wählen Sie den Gründercoach, den Sie in der Kfw-Beraterdatenbank finden. Achtung: Diesen Vertrag dürfen sie erst abschließen, wenn sie die Zusage der KfW für das Gründer Coaching in Händen halten! Qualifizierte Gründercoaches kennen den Ablauf und helfen Ihnen dabei, die Fristen und formalen Anforderungen einzuhalten. Eine Empfehlung wäre, zwei oder drei Coaches persönlich kennen zu lernen, bevor Sie sich für einen entscheiden. Denn eines ist sicher, die Chemie muss stimmen!
  3. Der nächste Schritt ist, den Antrag online zu stellen. Dieser umfasst mehrere Seiten und fragt unter anderem ab, welche Beratungsleistung Sie in Anspruch nehmen wollen und welcher Gründercoach dafür vorgesehen ist.
  4. Ist der Antrag komplett ausgefüllt, machen Sie einen Termin beim Regionalpartner und legen den Antrag vor. Der Regionalpartner prüft den Antrag und spricht mit Ihnen persönlich. In diesem Gespräch stellte fest, ob alle Angaben in Ordnung sind und hilft dabei, falls Unstimmigkeiten vorliegen. Sind diese aus der Welt geschafft, reicht er den Antrag bei der KfW ein.
  5. Sie warten auf die Zusage für den Bescheid, der Ihnen direkt zugestellt wird.

Damit ist zumindest in formaler Hinsicht der komplizierteste Teil erledigt. Die Bearbeitung bei der Kfw dauert zwischen 5 und 10 Arbeitstage. Nach der Theorie kommt die Praxis.

  1. Sobald die Zusage vorliegt, können Sie einen schriftlichen Vertrag abschließen. Im Vertrag sollte mindestens stehen, welche Inhalte das Coaching hat, wie hoch der Tagessatz ist und wie viele Beratungstage innerhalb der nächsten sechs Monate geplant sind. Jetzt steht einer Beratung nichts mehr im Wege.
  2. Sie treffen sich wie vereinbart mit ihrem Coach und erarbeiten zusammen die vertraglich vereinbarten Inhalte.
  3. Ist die Beratung abgeschlossen, erstellt ihr Coach den Schlussverwendungsnachweis.
  4. Außerdem erhalten Sie die Rechnung, die Sie ausgleichen müssen.
  5. Nun reichen Sie bei der KfW die Rechnung, den Kontoauszug über den Nachweis ihrer Zahlung sowie den Schlussverwendungsnachweis ein.
  6. Eventuell sind noch andere Papiere notwendig, zum Beispiel wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Liegen alle Abrechnungsunterlagen in korrekter Form bei der KfW vor, zahlt sie den Zuschuss aus.
Alle Details, Formblätter und Datenbanken zum Förderprogramm Gründercoaching Deutschland finden Sie auf der offiziellen Internetseite der KfW-Berater Bank.


www.grantconsult.de                 Tel.: 0211/7306 1900                       info@grantconsult.de


Mittwoch, 7. Januar 2015

Fördermittel selber finden

Wer in Eigenregie passende Förderprogramme im unübersichtlichen Förderdschungel finden will, der braucht zumindest einige Wegweiser, an denen er sich orientieren kann. Denn wer die Grundlagen präsent hat, hat eine größere Chance, die aktuellen Informationen für ein spezielles Vorhaben zu finden. Übrigens hilft die Kenntnis der Grundstrukturen auch dabei, unnötig Zeit zu verschwenden. Denn Sie werden bei zielgerichteter Suche schnell feststellen, wenn es für Ihr Vorhaben keine Fördermittel gibt. Also, auf zu neuen Ufern! Es lohnt sich.


 Die unüberschaubare Flut von Fördermitteln

...kann schon ein wenig mutlos machen. Mehr als 3.600 Förderprogramme sind verfügbar und es scheint schier unmöglich zu sein, diese zu überblicken. Die gute Nachricht: Das müssen Sie auch nicht. Es reicht, sich einen rudimentären Überblick zu verschaffen. Wenn man von Fördermitteln spricht, sind
  • Darlehen
  • Bürgschaften
  • Zuschüsse
  • Beteiligungen oder 
  • Garantien 
gemeint. Reine Zuschussjäger werden vorschnell die Flinte ins Korn werfen und leer ausgehen, während besonnene Zeitgenossen durchaus die Vorteile einer langfristigen, zinsgünstigen Finanzierung aus Förderdarlehen mit kombinierter Bürgschaftsvereinbarung zu schätzen wissen. Unterm Strich sparen diese Kandidaten nämlich Jahr für Jahr Zinszahlungen oder verschaffen sich eine dreijährige tilgungsfreie Anlaufzeit. Diesen Vorteil bietet Ihnen kaum eine reguläre Hausbank.

Einige Fördermittel sind gesetzlich verankert

Der Staat subventioniert also automatisch per Gesetz. Andere Förderprogramme richten sich explizit an die gewerbliche Wirtschaft, unterstützen Vorhaben im Dunstkreis erneuerbarer und effizienter Energien (Tendenz sinkend), es gibt Technologie- und Innovationsförderung, gezielte Förderprogramme für die regionale Infrastruktur und anderes mehr.

Die Förderbereiche, in denen oft Potenzial steckt und prinzipiell für alle gewerblichen Unternehmen nahezu sämtlicher Branchen bereitstehen sind: 
  • Förderprogramme für die Existenzgründung-und Festigungsphase
  • Förderprogramme zur Unternehmensfinanzierung in jeder Entwicklungsphase eines Unternehmens
  • Fördermittel für Betriebe, die Investitionen in die regionale Infrastrukturvorhaben vornehmen
  • Fördermittel für Innovationen. (Das ist Ein sehr weites Feld. Unter Umständen ist die Erschließung eines neuen Geschäftsbereichs bereits eine Innovation, die förderfähig ist.)
  • Förderprogramme für Kosten, die bei der Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen anfallen.

Förderpotenzial ergibt sich aus Ihrer Aktivität am Markt

Es ist sehr gut möglich, dass Sie mit Ihrem neuen oder bestehenden Unternehmen früher oder später an einen Punkt gelangen, der generell förderfähiges Potenzial beinhaltet. Doch eins ist in 99 % aller Fällen immer gleich: Gefördert wird nur dann, wenn Sie selber Geld ausgeben, d.h. dass Sie ins Risiko gehen (müssen). Und was mindestens genauso wichtig ist: Fördermittel müssen bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen immer vor Beginn eines Vorhabens beantragt werden. Verpassen Sie den Zeitpunkt, wirkt das als absolutes KO Kriterium.

Welche Programme konkret zur Verfügung stehen und wie Sie sie beantragen können, lesen Sie in den nächsten Beiträgen.


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