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Dienstag, 30. Juni 2015

Zuschüsse für lernbereite Brummifahrer



Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitern in Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Die Zuschüsse werden allerdings nicht mehr wie bisher für Pflichtschulungen gemäß Berufsfahrer-Qualifikationsgesetz gewährt, sondern nur noch für freiwillige Zusatzlehrgänge. Die Beendigung der Förderung gesetzlich festgeschriebener Pflichtschulungen ist nicht ungewöhnlich. Die Transportbranche reiht sich damit in die lange Schlange derer ein, für die gesetzlich vorgeschriebene Obliegenheiten grundsätzlich nicht förderfähig sind.
Lkw-Fahrern müssen viel mehr beherrschen, als ein Fahrzeug zu führen.
Der deutsche Speditions- und Logistikverband und der BAG zeigen auf, welche Kurse unter die freiwilligen Weiterbildungen fallen. Demnach sind weiterhin förderfähig:
   Erste-Hilfe-Schulungen,
   Vorbereitungslehrgänge,
   Seminare zum Zollrecht oder Fahrpersonal sowie
   Deutschkurse für ausländische Fahrer.

Anträge nimmt das BAG entgegen.

Voraussetzungen für die Antragsstellung auf Förderung
Wissen verhilft zu mehr Flexibilität im Job und sichert den Arbeitsplatz.
Die Schulung muss im Präsenzunterricht stattfinden. Fernlehrgänge, zum Beispiel über das Internet, sind nicht förderfähig. Der Unterrichtsumfang sollte mindestens vier Schulstunden umfassen. Zudem muss die Firma erst den Antrag beim BAG einreichen, bevor sie das Seminar buchen kann. Nachträgliche Anträge werden nicht berücksichtig. 

Auch stehen die Unternehmen in der Pflicht, nach der Schulungsteilnahme einen Nachweis beim BAG einzureichen. Die antragstellende Firma muss zudem Eigentümer oder Halter von mindestens einem in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugs sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung nachweisbar sein.
Einreichungsfrist
Die Formulare für die Einreichung stehen in Kürze auf der Homepage des BAG zum Download zur Verfügung. Die Anträge auf Schulungsförderung sind vom 03. August bis einschließlich 30. November 2015 zu stellen.
Maximaler Förderungsbetrag                     
Die maximale Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen liegt bei maximal 60 % bezogen auf die Gesamtkosten des Kurses. Die Kurskosten dürfen nicht höher als 1.500 € liegen. Der maximal festgeschriebene Förderbetrag ist bei 900 € gedeckelt, bei größeren Firmen liegt der Maximalbetrag bei 750 €.
Ausblick – Für das kommende Jahr 2016 stehen die Konditionen für das Förderprogramm noch nicht fest. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.


Quelle Foto:

Bild 1: pixabay © unsplash (CC0 Public Domain)
Bild 2: pixabay (c) geralt (CCo Public Domain)


Mittwoch, 7. November 2012

Bildungsscheck NRW


Die Weiterbildung der Mitarbeiter ist für viele Unternehmen ein Thema. Sie investieren in die Manpower und bezahlen gutes Geld für qualifizierte Bildungsangebote. An dieser Stelle unterstützt Sie das Land NRW ganz gezielt und beteiligt sich an den Kosten.

Mit dem Bildungsscheck NRW können Betriebe berufsübliche Weiterbildungskurse bezuschussen lassen. Die Zuschussquote liegt bei 50%, maximal 500,00 € pro Kurs und Mitarbeiter. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern erhalten maximal 20 Bildungsschecks, kleinere Unternehmen haben in dieser Hinsicht keine Beschränkung zu beachten. Der Zuschuss kann sich für Unternehmen also auf einen stattlichen Betrag summieren.

Zuschussfähig sind Kurse, die der beruflichen Qualifizierung dienen und Schlüsselqualifikationen vermitteln. Zum Beispiel können Kurse mit folgenden Inhalten belegt werden: Sprachkurse (z.B. Business-Englisch, Französisch, Chinesisch, aber auch Deutsch als Fremdsprache), EDV-Kurse, Arbeitstechniken oder Organisation.

Wichtig ist, dass der Inhalt des Kurses den Mitarbeiter für den allgemeinen Arbeitsmarkt qualifiziert. Nicht gefördert werden Kurse, die speziell auf einen Arbeitsplatz bezogen sind. Dazu gehören Trainings bei Produkteinführungen oder auch Schulungen an einer speziellen Maschine.

Der Kurs darf bei Antragstellung noch nicht gebucht oder gar bezahlt sein, das gilt als absolutes K.O.-Kriterium. Der Weg in der Praxis geht so:

1.      Der Bildungsscheck richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, an geringfügig Beschäftigte (Minijob, max. 400,- Euro) und an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im ALG II-Bezug, sowie unter bestimmten Bedingungen auch an Berufsrückkehrende. (Stand 07.11.2012) Hier geht´s zum Online-Check. Doch bitte beachten Sie, dass sich Richtlinien ändern können. Lesen Sie sich unbedingt die jeweils aktuellen Richtlinien durch und prüfen, ob Sie die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllen!
2.      Recherchieren Sie Ihre örtlich zuständige Beratungsstelle.
3.      Vereinbaren Sie dort einen Termin
4.   Stellen Sie den Antrag und klären Sie im Gespräch vor Ort, wann Sie welchen Kurs buchen dürfen.
5.   Halten Sie sich an die getroffenen Vereinbarungen mit der Antrag annehmenden Stelle

Wenn Sie einen Wunschkurs haben, rufen Sie den Anbieter vorher an und fragen, ob dieser einen Bildungsscheck generell akzeptiert. Nehmen Sie alle Informationen zu Ihrem Wunschanbieter und Wunschkurs mit zum Beratungsgespräch, damit der Sachbearbeiter die nötigen Informationen ggf. im Antrag verarbeiten kann.

Solange der Topf gefüllt ist, können Sie von den nicht rückzahlbaren Zuschüssen profitieren. Auf diese Weise senken Sie aktiv die anfallendenWeiterbildungskosten in Ihrem Unternehmen.

www.grantconsult.de          Tel.: 0211/7306-1900           info@grantconsult.de