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Dienstag, 21. Juli 2015

Ausbildungsförderung „JOBSTARTER Plus“

Bild 1: Schulabgänger sollen sich wieder mehr für eine
betriebliche Ausbildung interessieren
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, hat 2014 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das regionale Projekte fördert, die den Übergang Schule-Ausbildung erleichtern, regionale Ausbildungsstrukturen verbessern und den Fachkräfte- nachwuchs sichern. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen. Die Antragstellung für dieses Jahr hat begonnen.

Das „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ soll dazu beitragen, die Attraktivität und Qualität einer betrieblichen Ausbildung für Schulabgänger zu steigern. Mit diesem Förderprogramm will der BMBF der aktuellen Entwicklung, die hin zu einer akademischen Ausbildung geht, entgegentreten. In den letzten Jahren begannen Schulabgänger vermehrt ein Studium, während die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge konstant sinkt.

Verschiedene Fördermöglichkeiten 

Die Fördergelder des Programms „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und aus Bundesmitteln. Es gibt vier verschiedene Förderlinien, die unterschiedliche Fördermöglichkeiten eröffnen. Wenn der Antragsteller in eine der folgenden Förderlinien passt, hat er gute Chancen auf eine Förderung:
  • Förderlinie 1: Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen, die in einer Branche mit Besetzungs- oder Passungsproblemen tätig oder im Wirtschafts- oder Forschungscluster angesiedelt sind.
  • Förderlinie 2: Regionale KAUSA Servicestellen, die Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund in Ausbildungsfragen unterstützen. 
  • Förderlinie 3: Zusatzqualifikationen während der dualen Berufsausbildung erweitern und die Aus- und Weiterbildung verzahnen. 
  • Förderlinie 4: Interregionale Mobilität - hilft Unternehmen den überregionalen Ausbildungsmarkt zu nutzen, um Schulabgänger aus der Ferne für eine Ausbildung zu gewinnen. 

Bild 2: Innovative Projekte für die Ausbildungsförderung
Welche Voraussetzungen für das Förderprogramm gibt es? 

Der Antragsteller muss eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaft des privaten Rechts sein. Zudem muss er im Bereich der beruflichen Bildung tätig sein. Der Antragsteller ist in der Pflicht, das Projekt eigenständig durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, einen Teil oder die komplette Zuwendung an Dritte weiterzugeben.

Das Projekt muss in eine der vier Förderlinien fallen und eine innovative Strategie besitzen, die kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Ausbildungsaktivitäten unterstützt. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die es in dieser oder ähnlicher Form bereits in einer Region gibt und die mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln gefördert werden.

Wird ein Projekt vom BMBF gefördert, erhält es über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten einen Zuschuss von maximal 500.000 Euro. Die Laufzeit beginnt am 1. Juli 2016. Die Förderstelle JOBSTARTER begleitet das Projekt während der gesamten Förderperiode und zeichnet dessen Fortschritte auf.

Frist für die Antragsstellung 

Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 01. Oktober 2015 eingereicht werden. Über den Easy-Online-Antrag ist es möglich, alle Anhänge unkompliziert hochzuladen. Damit der Antrag vollständig ist, muss das Projekt zusätzlich in zweifacher Ausführung und mit rechtsverbindlicher Unterschrift postalisch an das Bundesinstitut für Berufsbildung geschickt werden.

Weitere Informationen über das Förderprogramm gibt es hier:

 
Quelle Foto: 
Bild 1: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain) 
Bild 2: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain)

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Gründercoaching: Kürzung, Sparkurs - was kommt 2015?



Wer sich selbständig macht, kann derzeit aus unterschiedlichen Töpfen Zuschüsse für Beratungsleistungen beantragen. Einer der wichtigsten Töpfe mit dem schönen Namen „Gründercoaching Deutschland“ soll nun zum 30.04.2015 in der bestehenden Form eingestampft werden. 

Was bislang als relativ problemlos für etablierte Berater und informierte Gründer zum Einsatz kam, fällt dem roten Stift zum Opfer. Man spricht von einer Nachfolgelösung, die jedoch noch nicht ausgereift ist. Im Raum steht, dass das neue Gründercoaching-Programm nur noch für Existenzgründer in den ersten 24 Monaten nach der Gründung greift. Sicher scheint zu sein, dass ein neu konzipiertes Bafa-Programm all diejenigen auffängt, die demnächst aus der Kfw-Förderung herausfallen. Unklar ist jedoch, ob und wie die Übergangsphase gestaltet werden soll. 

Soviel ist bislang durchgesickert: Das neue Bafa-Programm soll sich an Gründer richten, deren Unternehmen seit mehr als 2 Jahren am Markt ist. Der maximal mögliche Zuschuss soll sich auf 1.500 € bei einer Förderquote von 50 % belaufen. 

Das ist wahrlich kein schönes Weihnachtsgeschenk, sondern eher ein ins Nest gelegte Ei für Ostern.

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Donnerstag, 18. Oktober 2012

Qualitätsnachweis der Beratereigenschaften

Berater, die über den Unternehmerzuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) förderfähige Beratungen anbieten wollen, müssen einen Qualitätsnachweis erbringen. Mit dem Qualitätsnachweis soll der Berater seine Fähigkeiten, Erfahrung, Qualifikation und Qualitätssicherungsmaßnahmen in seinem Betrieb nachweisen.

Als diese Nachricht im ersten Halbjahr 2012 heraus kam, sprangen eine ganze Reihe von Organisationsberatern und QM-Beratern auf den Zug auf und boten ihre Dienste für einige tausend Euro an. Stellt sich die Frage: Braucht man ein QM-Handbuch, um bei der BafA anerkannt zu werden? Müssen tausende Euro ausgegeben werden, um ein QM-Handbuch nach Iso 9001 oder Pas 1037 erstellen zu lassen?

Aus der Praxis heraus lautet meine Antwort: Nein, es geht auch ohne. Ein wenig Zeit und gesunden Menschenverstand muss man allerdings schon investieren, Standartdokumente, die auf alle Betriebe passen gibt es nicht und kann es nicht geben: Ein Qualitätsnachweis sieht für einen 1-Mann-Betrieb natürlich anders aus, als für ein 10-köpfiges Unternehmen, jedoch ist es kein Hexenwerk, den gewünschten Schriftsatz mit den angeforderten Informationen zu erstellen. 

Ich bin von Haus aus Pragmatikerin und schlage eine simple Vorgehensweise vor: Laden Sie sich die Merkblätter der BafA zum Thema herunter und studieren sie diese ausführlich. Am wichtigsten ist dabei das Merkblatt "Leitfaden QM", den Sie ebenfalls unter den Downloads finden.

Praxistipp: Beantworten Sie die Fragen zur Darstellung Ihres Unternehmens, der Leistungserbringung und Kundenkommunikation sowie der internen Qualitätskontrolle in allen Unterpunkten nach bestem Wissen. Die Berichte dürfen frei formuliert werden. Wenn alle Stricke reißen, rufen Sie die Mitarbeiter vom BafA an und fragen nach. Auf diese Weise haben schon eine ganze Reihe von Steuer- und Unternehmensberater praxisbezogene Nachweise erstellt und sind vom BafA anerkannt worden.


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