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Mittwoch, 29. Juli 2015

Fördern oder fordern? CO2-Reduzierung durch Innovation


Bild 1: Stahl Hochofen in Betrieb
CO2-Emissionen sind in der Umwelt- und Klimapolitik ein wichtiges Thema. Laut DIW Berlin trägt die Stahl- und Zementindustrie zu 38 Prozent zu dem Gesamtvolumen der CO2-Emission in Europa bei. 
Die Analyse von Innovations- und Modernisierungspoten-tialen von CO2-intensiven Materialien ist ein wichtiger Schritt um Emissionen auf lange Sicht zu senken.

Wirtschaftskrise – Chance für Innovation 
Die Wirtschaftskrise zieht mit sich, dass die Nachfrage nach Materialien wie Stahl und Zement stark gesunken ist. Mittelfristig ist in diesem Segment mit keiner Besserung zu rechnen. Die Energie- und Klimapolitik könnte diese Situation nutzen, um Innovationen in den Bereichen Produktionsprozesse und klimaeffiziente Materialien voranzutreiben. Ein entscheidender Punkt zur Förderung der Initiative ist der Einbezug von Zwischen- und Endkunde. Das geschieht durch einen erhöhten CO2-Preis, was mit dem vorgeschlagenen Carbon-Leakage-Schutz der EU-Kommission aktiv verhindert wird. 

Was umfasst der Leakage-Schutz? Der Schutz beinhaltet, dass Unternehmen, die ihre Produktion aufgrund der CO2-Bestimmungen ins Ausland verlagern würden, kostenlos Emissionszertifikate erhalten. Die Kunden würden keine preislichen Veränderungen spüren, was zur Folge hat, dass keinerlei finanzielle Anreize zur Modernisierung oder gar Innovation bestehen. Eine denkbar ungünstige Situation für die Branche und die hinlänglich kommunizierten Förderzielen von Bund und Ländern, von den Auswirkungen auf die Umwelt ganz zu schweigen. 


Bild 2: Arbeiter arbeitet mit Zement auf einer Baustelle

Demonstrationsanlagen und Roadmaps zur CO2-Reduzierung 
Die Europäische Initiative ULCOS hat erste Schritte unternommen, um CO2-armen Stahl herzustellen. Die Ansätze waren sehr vielversprechend - bis die öffentliche Förderung auslief. Der Bau von geförderten Demonstrationsanlagen könnte die nötigen Informationen zur Anpassungen von notwendigen Normen und Standards liefern. Diese Informationen würden helfen, Marktzugangsbarrieren abzubauen, die innovativen Materialien und Prozessen im Wege stehen.

Sogenannte Roadmaps, die Europäische Verbände CO2-intensiver Materialhersteller konzipiert haben, könnten die Emissionen bis 2050 um 80 Prozent reduzieren. Die daraus resultierende erleichterte Koordination von Innovationsförderung in Kombination mit einer spürbaren CO2-Preisanpassung schafft eine Perspektive für Investition und Modernisierung klimafreundlicher Materialien. 

Allerdings darf die Frage gestellt werden, ob ein finanzieller Anreiz durch Fördergelder das probate Mittel ist, um umweltschonende Techniken und Verfahren entwickeln zu lassen. In anderen Bereichen schreiben gesetzliche Regelungen vor, welche technischen Mindestanforderungen zu erfüllen sind. 


Bildquellen: 
Bild 1: pixabay @ zephylwer0 (CC0 Public Domain) 
Bild: 2: pixabay @ skeeze (CC0 Public Domain)

Dienstag, 21. Juli 2015

Ausbildungsförderung „JOBSTARTER Plus“

Bild 1: Schulabgänger sollen sich wieder mehr für eine
betriebliche Ausbildung interessieren
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, hat 2014 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das regionale Projekte fördert, die den Übergang Schule-Ausbildung erleichtern, regionale Ausbildungsstrukturen verbessern und den Fachkräfte- nachwuchs sichern. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen. Die Antragstellung für dieses Jahr hat begonnen.

Das „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ soll dazu beitragen, die Attraktivität und Qualität einer betrieblichen Ausbildung für Schulabgänger zu steigern. Mit diesem Förderprogramm will der BMBF der aktuellen Entwicklung, die hin zu einer akademischen Ausbildung geht, entgegentreten. In den letzten Jahren begannen Schulabgänger vermehrt ein Studium, während die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge konstant sinkt.

Verschiedene Fördermöglichkeiten 

Die Fördergelder des Programms „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und aus Bundesmitteln. Es gibt vier verschiedene Förderlinien, die unterschiedliche Fördermöglichkeiten eröffnen. Wenn der Antragsteller in eine der folgenden Förderlinien passt, hat er gute Chancen auf eine Förderung:
  • Förderlinie 1: Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen, die in einer Branche mit Besetzungs- oder Passungsproblemen tätig oder im Wirtschafts- oder Forschungscluster angesiedelt sind.
  • Förderlinie 2: Regionale KAUSA Servicestellen, die Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund in Ausbildungsfragen unterstützen. 
  • Förderlinie 3: Zusatzqualifikationen während der dualen Berufsausbildung erweitern und die Aus- und Weiterbildung verzahnen. 
  • Förderlinie 4: Interregionale Mobilität - hilft Unternehmen den überregionalen Ausbildungsmarkt zu nutzen, um Schulabgänger aus der Ferne für eine Ausbildung zu gewinnen. 

Bild 2: Innovative Projekte für die Ausbildungsförderung
Welche Voraussetzungen für das Förderprogramm gibt es? 

Der Antragsteller muss eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaft des privaten Rechts sein. Zudem muss er im Bereich der beruflichen Bildung tätig sein. Der Antragsteller ist in der Pflicht, das Projekt eigenständig durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, einen Teil oder die komplette Zuwendung an Dritte weiterzugeben.

Das Projekt muss in eine der vier Förderlinien fallen und eine innovative Strategie besitzen, die kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Ausbildungsaktivitäten unterstützt. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die es in dieser oder ähnlicher Form bereits in einer Region gibt und die mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln gefördert werden.

Wird ein Projekt vom BMBF gefördert, erhält es über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten einen Zuschuss von maximal 500.000 Euro. Die Laufzeit beginnt am 1. Juli 2016. Die Förderstelle JOBSTARTER begleitet das Projekt während der gesamten Förderperiode und zeichnet dessen Fortschritte auf.

Frist für die Antragsstellung 

Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 01. Oktober 2015 eingereicht werden. Über den Easy-Online-Antrag ist es möglich, alle Anhänge unkompliziert hochzuladen. Damit der Antrag vollständig ist, muss das Projekt zusätzlich in zweifacher Ausführung und mit rechtsverbindlicher Unterschrift postalisch an das Bundesinstitut für Berufsbildung geschickt werden.

Weitere Informationen über das Förderprogramm gibt es hier:

 
Quelle Foto: 
Bild 1: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain) 
Bild 2: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain)

Montag, 22. Dezember 2014

Fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr!



Das Jahr neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor der Tür. Auf diesem Weg danke ich meinen treuen Lesern und allen Interessenten, Kunden und Usern, die ihren Teil zu einem aktiven und spannenden Jahr 2014 beigetragen haben.



 



Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein fröhliches Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr 2015. 

 Marion Rohwedder


 
 


Donnerstag, 4. Dezember 2014

Existenzgründung von Älteren – Perspektiven für die Generation 45+

In Deutschland liegt das Alter der meisten Existenzgründer zwischen 25 und 44 Jahren. Wer älter ist, wagt selten den Schritt in die Selbstständigkeit. Allerdings zeichnet sich eine steigende Tendenz ab. Grund hierfür sind unter anderem die geburtenstarken Jahrgänge. Diese Generation drängt er im Alter 45+ auf den Markt der Selbstständigkeit und auch Menschen über 55 machen immerhin noch einen Anteil von 10 % am Gründungsgeschehen aus.


Gute Gründe für die Selbständigkeit 45+
Die Gründe für einen späten Start dieser Selbständigkeit sind vielfältig. Zum einen wollen viele Gründer – und das ist ganz unabhängig vom Lebensalter -  ihr eigener Herr sein. Ebenfalls wichtig ist die Motivation, die gewachsene Berufserfahrung weiterzugeben oder eine sehr ausgereifte Geschäftsidee endlich in die Tat umzusetzen.

Ältere Gründer setzen überwiegend auf qualitativ hochwertige Dienstleistungen und stellen ihre eigene Selbstverwirklichung ganz oben auf die Liste.
Weniger groß ist die Gruppe derjenigen, die im Alter arbeitslos sind und aus dieser Position heraus ihr Einkommen oder auch ihre Rente aufbessern wollen. Als Wiedereinstieg in das Berufsleben allerdings wählen insbesondere Frauen nach der Babypause und in Erziehungszeiten im Alter 45+ gerne den Weg in die späte Selbstständigkeit.
Ältere Gründerinnen und Gründer haben in der Tat einige Vorteile.

  • Sie können auf eine umfangreiche Lebenserfahrung zurückblicken,
  • agieren aus einer gefestigten beruflichen Position heraus
  • und verfügen meist über ein sehr gutes berufliches Netzwerk.
  • Führungserfahrung hat sich über die Jahrzehnte entwickelt
  • und auch die finanzielle Decke ist meist so sicher, dass Banken gerne finanzieren.

Probleme bei späten Gründungen
Die typischen Probleme bei der Gründung finden sich eher in fehlendem Know-how nach längerer Berufspause oder im veralteten Wissen. Besonders zu schaffen macht älteren Gründern die Zeitkomponente. Sie stehen im Gegensatz zu den jungen Gründern meist in festen Familienverhältnissen und haben dort eine Reihe von Verpflichtungen zu erfüllen. Die Selbstständigkeit nimmt von dieser Zeit eine Menge weg. Zusätzlich kommt die Angst vor dem Scheitern dazu. Wer spät scheitert, hat kaum noch die Möglichkeit, finanzielle Tiefschläge langfristig auszugleichen.

Diesen speziellen Problemen kann man mit verschiedenen Instrumenten begegnen. Zum einen gibt es eine besondere Gründungsfinanzierung für Ältere, die den besonderen Umständen älterer Gründer Rechnung tragen. Zur Absicherung der neuen beruflichen Situation sollten sich ältere Existenzgründer besonders intensiv mit der Altersvorsorge, mit dem Pfändungsschutz sowie der Wechselbeziehung zwischen Selbständigkeit und Rente beschäftigen. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist überdies ebenfalls bedenkenswert.


www.grantconsult.de        Tel.: 0211/7306 1900              info@grantconsult.de
Foto: Gabi Eder / pixelio.de

Freitag, 28. November 2014

Fördercheck mit Weihnachtsbonus!



Ihr Geschenk: 50 € 

Fördercheck für 90 € statt für 140 €
Das Angebot gilt bis zum 31. Januar 2014. 






Weihnachten rollt an und das Jahresende nähert sich mit Riesenschritten! So mancher wünscht sich mit dem neuen Jahr auch eine klare Richtungsänderung – zum Beispiel der Schritt von der abhängigen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit


Können Sie Fördermittel beantragen? Steckt in Ihrer Geschäftsidee überhaupt das Zeug für einen öffentlichen Zuschuss? Oder müssen Sie Ihr Vorhaben auf jeden Fall aus eigener Kraft stemmen?


An Fördermittel zu kommen, muss nicht kompliziert sein. Sie müssen nur wissen, wo sie liegen. Ich habe Ihnen ein kleines Päckchen geschnürt, das Ihnen den Weg in die Selbständigkeit erleichtert.

Wie es funktioniert? Sie erläutern telefonisch Ihre Geschäftsidee und ich klopfe diese in einem persönlichen Gespräch auf Förderfähigkeit ab. Punkt für Punkt und transparent. Danach wissen Sie, ob Potenzial vorhanden ist und welche Schritte Sie gehen müssen, um an Fördermittel zu kommen.

Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 0211/73061900.



www.grantconsult.de      Tel.: 0211/7306 1900      info@grantconsult.de
Foto: Petra Bork/ pixelio.de