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Dienstag, 21. Juli 2015

Ausbildungsförderung „JOBSTARTER Plus“

Bild 1: Schulabgänger sollen sich wieder mehr für eine
betriebliche Ausbildung interessieren
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, hat 2014 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das regionale Projekte fördert, die den Übergang Schule-Ausbildung erleichtern, regionale Ausbildungsstrukturen verbessern und den Fachkräfte- nachwuchs sichern. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen. Die Antragstellung für dieses Jahr hat begonnen.

Das „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ soll dazu beitragen, die Attraktivität und Qualität einer betrieblichen Ausbildung für Schulabgänger zu steigern. Mit diesem Förderprogramm will der BMBF der aktuellen Entwicklung, die hin zu einer akademischen Ausbildung geht, entgegentreten. In den letzten Jahren begannen Schulabgänger vermehrt ein Studium, während die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge konstant sinkt.

Verschiedene Fördermöglichkeiten 

Die Fördergelder des Programms „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und aus Bundesmitteln. Es gibt vier verschiedene Förderlinien, die unterschiedliche Fördermöglichkeiten eröffnen. Wenn der Antragsteller in eine der folgenden Förderlinien passt, hat er gute Chancen auf eine Förderung:
  • Förderlinie 1: Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen, die in einer Branche mit Besetzungs- oder Passungsproblemen tätig oder im Wirtschafts- oder Forschungscluster angesiedelt sind.
  • Förderlinie 2: Regionale KAUSA Servicestellen, die Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund in Ausbildungsfragen unterstützen. 
  • Förderlinie 3: Zusatzqualifikationen während der dualen Berufsausbildung erweitern und die Aus- und Weiterbildung verzahnen. 
  • Förderlinie 4: Interregionale Mobilität - hilft Unternehmen den überregionalen Ausbildungsmarkt zu nutzen, um Schulabgänger aus der Ferne für eine Ausbildung zu gewinnen. 

Bild 2: Innovative Projekte für die Ausbildungsförderung
Welche Voraussetzungen für das Förderprogramm gibt es? 

Der Antragsteller muss eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaft des privaten Rechts sein. Zudem muss er im Bereich der beruflichen Bildung tätig sein. Der Antragsteller ist in der Pflicht, das Projekt eigenständig durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, einen Teil oder die komplette Zuwendung an Dritte weiterzugeben.

Das Projekt muss in eine der vier Förderlinien fallen und eine innovative Strategie besitzen, die kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Ausbildungsaktivitäten unterstützt. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die es in dieser oder ähnlicher Form bereits in einer Region gibt und die mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln gefördert werden.

Wird ein Projekt vom BMBF gefördert, erhält es über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten einen Zuschuss von maximal 500.000 Euro. Die Laufzeit beginnt am 1. Juli 2016. Die Förderstelle JOBSTARTER begleitet das Projekt während der gesamten Förderperiode und zeichnet dessen Fortschritte auf.

Frist für die Antragsstellung 

Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 01. Oktober 2015 eingereicht werden. Über den Easy-Online-Antrag ist es möglich, alle Anhänge unkompliziert hochzuladen. Damit der Antrag vollständig ist, muss das Projekt zusätzlich in zweifacher Ausführung und mit rechtsverbindlicher Unterschrift postalisch an das Bundesinstitut für Berufsbildung geschickt werden.

Weitere Informationen über das Förderprogramm gibt es hier:

 
Quelle Foto: 
Bild 1: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain) 
Bild 2: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain)

Dienstag, 7. Juli 2015

Föderung für Musikclubs in Stuttgart

Mehr finanzielle Power würde der Musikszene in Stuttgart gut tun.
Zukünftig sollen private Musikclubs in Stuttgart eine Förderung nach dem Stuttgarter Modell bekommen, da diese sich einem großen Konkurrenzdruck ausgesetzt fühlen. Die Stadt möchte den Dialog, der zwischen Populärkultur und Hochkultur besteht, beibehalten. Sie begrüßt die Kreation von neuen Musikrichtungen in den Clubs. 

Damit die kulturelle Vielfalt in Stuttgart vorhanden bleibt, hat sie das Förderungsmodell am vergangenen Dienstag im Kulturausschuss des Stuttgarter Gemeinderats diskutiert. Die öffentliche Clubförderung würde eine Verarmung der Clubszene verhindern und gleichzeitig das urbane Kulturangebot Stuttgarts auch über die Stadtgrenze hinweg bekannt machen. Zudem zieht Stuttgart aus der vielseitigen Musik-Clubszene einen Vorteil.

Bekannte Clubs der Stadt, wie der Club Schocken, der Kings Club oder das Kowalski würden von der Förderung profitieren. Sie könnten das Fördergeld für die technische Ausstattung, die Licht- und Tontechnik, die Gewährleistung des Lärmschutzes oder für energiesparende Maßnahmen verwenden. Ein weiteres Ziel soll es sein, die Clubs an die baulichen und gesetzlichen Vorrausetzungen anzupassen.
Welche Clubs sind förderfähig?
Private Musikclubs und Bars mit Musikbühnen, die über eine Fläche von 500 Quadratmetern verfügen und Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern zählen sind förderbar. Weiterhin muss der Club mindestens ein Jahr ohne Besitzerwechsel betrieben sein. Sollte die Clubförderung verabschiedet werden, würde eine Fachjury die Fördermittel verteilen und das Popbüro Region Stuttgart die Administration übernehmen.
Berlin und Hamburg als Vorbild
Das Stuttgarter Modell hat sich die Städte Berlin und Hamburg als Vorbild genommen. Dort existieren Clubförderungen, wie die der „Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg“. Diese besitzt ein Stiftungskapital von mehr als 300.000 Euro. In Berlin gibt es ebenso verschiedene Förderprogramme, welche die Musikszene in den privaten Clubs fördern.
Ausblick – Die meisten Stadträte unterstützen das Stuttgarter Modell. Wann die Entscheidung für die private Clubförderung vom Stadtrat kommt, steht noch nicht fest. 

Die Förderung würde die Stuttgarts Kulturlandschaft beleben.
Kulturausschuss legt Vorschläge für Kulturförderung vor
Der Kulturausschuss hat am Ende Juni seine Vorschläge für die Haushaltsberatungen des Jahres 2015/2016 vorgelegt. Demnach soll die städtische Förderung für personalintensive Kulturinstitutionen um 15 Prozent erhöht werden. Weiterhin soll die Förderung des Instituts für Auslandsbeziehungen (IfA) gesetzeskonform sein. In den letzten 22 Jahren hatte die Stadt ihren Zuschuss für das IfA halbiert, da sie in finanzieller Notlage war. Dabei müssen Land und Stadt die Einrichtung zum internationalen Kulturaustausch zu gleichen Teilen fördern. Bisher zahlt Stuttgart nur 327.800 Euro, während das Land 742.000 Euro übernimmt. Der kommende Haushaltsplan sieht vor, die Förderung auf jährlich 430.000 anzuheben. Der Kulturausschuss unterstütze das Vorhaben einstimmig.

Quelle Foto:
Bild 1:  pixabay (c) jldancona1113 (CC0 Public Domain)
Bild 2:  pixabay (c) Unsphlash (CC0 Public Domain)



Dienstag, 30. Juni 2015

Zuschüsse für lernbereite Brummifahrer



Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitern in Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Die Zuschüsse werden allerdings nicht mehr wie bisher für Pflichtschulungen gemäß Berufsfahrer-Qualifikationsgesetz gewährt, sondern nur noch für freiwillige Zusatzlehrgänge. Die Beendigung der Förderung gesetzlich festgeschriebener Pflichtschulungen ist nicht ungewöhnlich. Die Transportbranche reiht sich damit in die lange Schlange derer ein, für die gesetzlich vorgeschriebene Obliegenheiten grundsätzlich nicht förderfähig sind.
Lkw-Fahrern müssen viel mehr beherrschen, als ein Fahrzeug zu führen.
Der deutsche Speditions- und Logistikverband und der BAG zeigen auf, welche Kurse unter die freiwilligen Weiterbildungen fallen. Demnach sind weiterhin förderfähig:
   Erste-Hilfe-Schulungen,
   Vorbereitungslehrgänge,
   Seminare zum Zollrecht oder Fahrpersonal sowie
   Deutschkurse für ausländische Fahrer.

Anträge nimmt das BAG entgegen.

Voraussetzungen für die Antragsstellung auf Förderung
Wissen verhilft zu mehr Flexibilität im Job und sichert den Arbeitsplatz.
Die Schulung muss im Präsenzunterricht stattfinden. Fernlehrgänge, zum Beispiel über das Internet, sind nicht förderfähig. Der Unterrichtsumfang sollte mindestens vier Schulstunden umfassen. Zudem muss die Firma erst den Antrag beim BAG einreichen, bevor sie das Seminar buchen kann. Nachträgliche Anträge werden nicht berücksichtig. 

Auch stehen die Unternehmen in der Pflicht, nach der Schulungsteilnahme einen Nachweis beim BAG einzureichen. Die antragstellende Firma muss zudem Eigentümer oder Halter von mindestens einem in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugs sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung nachweisbar sein.
Einreichungsfrist
Die Formulare für die Einreichung stehen in Kürze auf der Homepage des BAG zum Download zur Verfügung. Die Anträge auf Schulungsförderung sind vom 03. August bis einschließlich 30. November 2015 zu stellen.
Maximaler Förderungsbetrag                     
Die maximale Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen liegt bei maximal 60 % bezogen auf die Gesamtkosten des Kurses. Die Kurskosten dürfen nicht höher als 1.500 € liegen. Der maximal festgeschriebene Förderbetrag ist bei 900 € gedeckelt, bei größeren Firmen liegt der Maximalbetrag bei 750 €.
Ausblick – Für das kommende Jahr 2016 stehen die Konditionen für das Förderprogramm noch nicht fest. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.


Quelle Foto:

Bild 1: pixabay © unsplash (CC0 Public Domain)
Bild 2: pixabay (c) geralt (CCo Public Domain)