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Dienstag, 30. Juni 2015

Zuschüsse für lernbereite Brummifahrer



Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fördert Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitern in Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Die Zuschüsse werden allerdings nicht mehr wie bisher für Pflichtschulungen gemäß Berufsfahrer-Qualifikationsgesetz gewährt, sondern nur noch für freiwillige Zusatzlehrgänge. Die Beendigung der Förderung gesetzlich festgeschriebener Pflichtschulungen ist nicht ungewöhnlich. Die Transportbranche reiht sich damit in die lange Schlange derer ein, für die gesetzlich vorgeschriebene Obliegenheiten grundsätzlich nicht förderfähig sind.
Lkw-Fahrern müssen viel mehr beherrschen, als ein Fahrzeug zu führen.
Der deutsche Speditions- und Logistikverband und der BAG zeigen auf, welche Kurse unter die freiwilligen Weiterbildungen fallen. Demnach sind weiterhin förderfähig:
   Erste-Hilfe-Schulungen,
   Vorbereitungslehrgänge,
   Seminare zum Zollrecht oder Fahrpersonal sowie
   Deutschkurse für ausländische Fahrer.

Anträge nimmt das BAG entgegen.

Voraussetzungen für die Antragsstellung auf Förderung
Wissen verhilft zu mehr Flexibilität im Job und sichert den Arbeitsplatz.
Die Schulung muss im Präsenzunterricht stattfinden. Fernlehrgänge, zum Beispiel über das Internet, sind nicht förderfähig. Der Unterrichtsumfang sollte mindestens vier Schulstunden umfassen. Zudem muss die Firma erst den Antrag beim BAG einreichen, bevor sie das Seminar buchen kann. Nachträgliche Anträge werden nicht berücksichtig. 

Auch stehen die Unternehmen in der Pflicht, nach der Schulungsteilnahme einen Nachweis beim BAG einzureichen. Die antragstellende Firma muss zudem Eigentümer oder Halter von mindestens einem in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugs sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung nachweisbar sein.
Einreichungsfrist
Die Formulare für die Einreichung stehen in Kürze auf der Homepage des BAG zum Download zur Verfügung. Die Anträge auf Schulungsförderung sind vom 03. August bis einschließlich 30. November 2015 zu stellen.
Maximaler Förderungsbetrag                     
Die maximale Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen liegt bei maximal 60 % bezogen auf die Gesamtkosten des Kurses. Die Kurskosten dürfen nicht höher als 1.500 € liegen. Der maximal festgeschriebene Förderbetrag ist bei 900 € gedeckelt, bei größeren Firmen liegt der Maximalbetrag bei 750 €.
Ausblick – Für das kommende Jahr 2016 stehen die Konditionen für das Förderprogramm noch nicht fest. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.


Quelle Foto:

Bild 1: pixabay © unsplash (CC0 Public Domain)
Bild 2: pixabay (c) geralt (CCo Public Domain)


Dienstag, 23. Juni 2015

Förderung für Messeteilnahme



Junge und innovative Unternehmen der Industrie und des Handwerks können sich ab sofort für eine Förderung aus dem Messeprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewerben. Die Förderung besteht aus einem finanziellen Zuschuss zu einem Gemeinschaftsmessestand auf einer internationalen Messe, wie zum Beispiel der spoga horse, der iba, der viscom oder der FachPack. Durch die Messeteilnahme erhält das Unternehmen eine Plattform für die Vermarktung seiner Produkte auf internationalen Märkten und somit die Chance, sein individuelles Wachstumspotenzial anzuzapfen. 

Auf einer Messe können Sie potenzielle Neukunden treffen

Die Details – Flächen, Mitaussteller, Zuschüsse
Der Gemeinschaftsstand besteht aus mindestens zehn Ausstellern. Jeder Aussteller erhält eine Standfläche von 15 qm. Das Programm vermittelt aber nicht nur den Messestand, sondern fördert auch die Ausgaben, die für das Unternehmen entstehen. Das heißt, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt die Kosten für die Standmiete, den Standbau und die Umlagen für Energie und Entsorgung mit einer Gesamtsumme von maximal 7.500 Euro. Der Aussteller hat lediglich einen Eigenanteil von 30 % zu tragen.
Der Weg zur Förderung 
Bewerben können sich junge Unternehmen, die maximal zehn Jahre alt sind, Produktneuentwicklungen anbieten, ihren Firmensitz in Deutschland haben und nicht mehr als 50 Mitarbeiter zählen. Zudem dürfen sie einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

WICHTIG: Nicht förderfähig sind Consulting-, Marketing- oder Researchunternehmen.

Das Programm ist ganzjährig geöffnet, Sie können also jederzeit einen Antrag stellen. Prüfen Sie direkt in der Messeliste 2015 und 2016, ob Ihre Messe mit zu den förderfähigen Veranstaltungen zählt. Interessenten reichen ihren Förderantrag direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein. Zusätzlich müssen Sie sich bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Messe beim Messeveranstalter anmelden. Die Teilnahme wird nach der Überprüfung des Antrags vom Bundesamt bestätigt.

Die komplette Förderrichtlinie und ausführliche Erläuterungen zu den Bewilligungsvoraussetzungen gibt es beim BAFA. 

Bild 1: pixabay © unsplash (CC0 Public Domain)

Mittwoch, 7. Januar 2015

Fördermittel selber finden

Wer in Eigenregie passende Förderprogramme im unübersichtlichen Förderdschungel finden will, der braucht zumindest einige Wegweiser, an denen er sich orientieren kann. Denn wer die Grundlagen präsent hat, hat eine größere Chance, die aktuellen Informationen für ein spezielles Vorhaben zu finden. Übrigens hilft die Kenntnis der Grundstrukturen auch dabei, unnötig Zeit zu verschwenden. Denn Sie werden bei zielgerichteter Suche schnell feststellen, wenn es für Ihr Vorhaben keine Fördermittel gibt. Also, auf zu neuen Ufern! Es lohnt sich.


 Die unüberschaubare Flut von Fördermitteln

...kann schon ein wenig mutlos machen. Mehr als 3.600 Förderprogramme sind verfügbar und es scheint schier unmöglich zu sein, diese zu überblicken. Die gute Nachricht: Das müssen Sie auch nicht. Es reicht, sich einen rudimentären Überblick zu verschaffen. Wenn man von Fördermitteln spricht, sind
  • Darlehen
  • Bürgschaften
  • Zuschüsse
  • Beteiligungen oder 
  • Garantien 
gemeint. Reine Zuschussjäger werden vorschnell die Flinte ins Korn werfen und leer ausgehen, während besonnene Zeitgenossen durchaus die Vorteile einer langfristigen, zinsgünstigen Finanzierung aus Förderdarlehen mit kombinierter Bürgschaftsvereinbarung zu schätzen wissen. Unterm Strich sparen diese Kandidaten nämlich Jahr für Jahr Zinszahlungen oder verschaffen sich eine dreijährige tilgungsfreie Anlaufzeit. Diesen Vorteil bietet Ihnen kaum eine reguläre Hausbank.

Einige Fördermittel sind gesetzlich verankert

Der Staat subventioniert also automatisch per Gesetz. Andere Förderprogramme richten sich explizit an die gewerbliche Wirtschaft, unterstützen Vorhaben im Dunstkreis erneuerbarer und effizienter Energien (Tendenz sinkend), es gibt Technologie- und Innovationsförderung, gezielte Förderprogramme für die regionale Infrastruktur und anderes mehr.

Die Förderbereiche, in denen oft Potenzial steckt und prinzipiell für alle gewerblichen Unternehmen nahezu sämtlicher Branchen bereitstehen sind: 
  • Förderprogramme für die Existenzgründung-und Festigungsphase
  • Förderprogramme zur Unternehmensfinanzierung in jeder Entwicklungsphase eines Unternehmens
  • Fördermittel für Betriebe, die Investitionen in die regionale Infrastrukturvorhaben vornehmen
  • Fördermittel für Innovationen. (Das ist Ein sehr weites Feld. Unter Umständen ist die Erschließung eines neuen Geschäftsbereichs bereits eine Innovation, die förderfähig ist.)
  • Förderprogramme für Kosten, die bei der Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen anfallen.

Förderpotenzial ergibt sich aus Ihrer Aktivität am Markt

Es ist sehr gut möglich, dass Sie mit Ihrem neuen oder bestehenden Unternehmen früher oder später an einen Punkt gelangen, der generell förderfähiges Potenzial beinhaltet. Doch eins ist in 99 % aller Fällen immer gleich: Gefördert wird nur dann, wenn Sie selber Geld ausgeben, d.h. dass Sie ins Risiko gehen (müssen). Und was mindestens genauso wichtig ist: Fördermittel müssen bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen immer vor Beginn eines Vorhabens beantragt werden. Verpassen Sie den Zeitpunkt, wirkt das als absolutes KO Kriterium.

Welche Programme konkret zur Verfügung stehen und wie Sie sie beantragen können, lesen Sie in den nächsten Beiträgen.


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