Posts mit dem Label Mitarbeiter werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Mitarbeiter werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 21. Juli 2015

Ausbildungsförderung „JOBSTARTER Plus“

Bild 1: Schulabgänger sollen sich wieder mehr für eine
betriebliche Ausbildung interessieren
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, hat 2014 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das regionale Projekte fördert, die den Übergang Schule-Ausbildung erleichtern, regionale Ausbildungsstrukturen verbessern und den Fachkräfte- nachwuchs sichern. Im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen. Die Antragstellung für dieses Jahr hat begonnen.

Das „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ soll dazu beitragen, die Attraktivität und Qualität einer betrieblichen Ausbildung für Schulabgänger zu steigern. Mit diesem Förderprogramm will der BMBF der aktuellen Entwicklung, die hin zu einer akademischen Ausbildung geht, entgegentreten. In den letzten Jahren begannen Schulabgänger vermehrt ein Studium, während die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge konstant sinkt.

Verschiedene Fördermöglichkeiten 

Die Fördergelder des Programms „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und aus Bundesmitteln. Es gibt vier verschiedene Förderlinien, die unterschiedliche Fördermöglichkeiten eröffnen. Wenn der Antragsteller in eine der folgenden Förderlinien passt, hat er gute Chancen auf eine Förderung:
  • Förderlinie 1: Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen, die in einer Branche mit Besetzungs- oder Passungsproblemen tätig oder im Wirtschafts- oder Forschungscluster angesiedelt sind.
  • Förderlinie 2: Regionale KAUSA Servicestellen, die Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund in Ausbildungsfragen unterstützen. 
  • Förderlinie 3: Zusatzqualifikationen während der dualen Berufsausbildung erweitern und die Aus- und Weiterbildung verzahnen. 
  • Förderlinie 4: Interregionale Mobilität - hilft Unternehmen den überregionalen Ausbildungsmarkt zu nutzen, um Schulabgänger aus der Ferne für eine Ausbildung zu gewinnen. 

Bild 2: Innovative Projekte für die Ausbildungsförderung
Welche Voraussetzungen für das Förderprogramm gibt es? 

Der Antragsteller muss eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaft des privaten Rechts sein. Zudem muss er im Bereich der beruflichen Bildung tätig sein. Der Antragsteller ist in der Pflicht, das Projekt eigenständig durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, einen Teil oder die komplette Zuwendung an Dritte weiterzugeben.

Das Projekt muss in eine der vier Förderlinien fallen und eine innovative Strategie besitzen, die kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Ausbildungsaktivitäten unterstützt. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die es in dieser oder ähnlicher Form bereits in einer Region gibt und die mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln gefördert werden.

Wird ein Projekt vom BMBF gefördert, erhält es über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten einen Zuschuss von maximal 500.000 Euro. Die Laufzeit beginnt am 1. Juli 2016. Die Förderstelle JOBSTARTER begleitet das Projekt während der gesamten Förderperiode und zeichnet dessen Fortschritte auf.

Frist für die Antragsstellung 

Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 01. Oktober 2015 eingereicht werden. Über den Easy-Online-Antrag ist es möglich, alle Anhänge unkompliziert hochzuladen. Damit der Antrag vollständig ist, muss das Projekt zusätzlich in zweifacher Ausführung und mit rechtsverbindlicher Unterschrift postalisch an das Bundesinstitut für Berufsbildung geschickt werden.

Weitere Informationen über das Förderprogramm gibt es hier:

 
Quelle Foto: 
Bild 1: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain) 
Bild 2: pixabay © shixugang (CC0 Public Domain)

Dienstag, 22. Oktober 2013

Einstellungszuschuss für Betriebe



Praxisfall

Ein Handwerksbetrieb mit Sitz in Frankfurt plant die Einstellung eines qualifizierten Bewerbers (54 J.), der eine stark einschränkende körperliche Behinderung hat. Die Behinderung wird im Sinne des SGB IX als „schwer“ eingestuft. Um dem potenziellen Mitarbeiter einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu bieten, ist die Anschaffung eines speziellen Schreibtisches notwendig. Ggf. müssen auch Schwellen im Büro beseitigt werden, um Stolperfallen zu minimieren. Unterm Strich kommen auf den Betrieb also zusätzliche Kosten zu. Der Handwerksbetrieb ist nach wie vor an der Einstellung des Bewerbers interessiert, informiert sich im Vorfeld über mögliche Finanzhilfen und entscheidet sich letztendlich für einen Einstellungszuschuss vom Bund.



Förderprogramm „Initiative Inklusion“ (bundesweite Gültigkeit)

Das Programm „Initiative Inklusion“ unterstützt den nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonventionen. Diese sollen die Beteiligung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben fördern. Das Programm schafft finanzielle Anreize, um eine Stelle erstmalig mit einem schwerbehinderten Menschen zu besetzten. Dazu gehören u.a. die Schaffung neuer Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. „Neu“ im Sinne der Richtlinien „Initiative Inklusion“ ist eine Stelle dann, wenn sie erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird.

Quelle: Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 9. September 2011, 
Elektronischer Bundesanzeiger, Amtlicher Teil Nr. 110 vom 30. September 2011, B1



Antragsteller ist der Betrieb, der die Stelle neu vergibt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der maximal 10.000,00 € beträgt und sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsschließung unter www.einfach-teilhaben.de. Auf der Internetseite stehen zahlreiche Informationen zum Programm Initiative Inklusion sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.
 
Tipp: Informieren Sie sich vor Einstellung eines neuen Mitarbeiters über eventuelle Fördermöglichkeiten, weil ein abgeschlossener Vertrag in der Regel als K.o.-Kriterium wirkt und den Zugang zu Fördermitteln unüberwindbar versperrt.