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1: Förderung für Gerätschaften und Sicherheitseinrichtungen in
schweren Nutzfahrzeugen.
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Das Bundesamt für Güterverkehr bezuschusst mit insgesamt
304,5 Millionen Euro Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Halter oder
Eigentümer von schweren Nutzfahrzeugen sind und Sicherheits- und
Umweltmaßnahmen durchführen. In der Förderung inbegriffen sind personen- und
fahrzeugbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Mit der Förderung sollen die negativen Folgen, die
der Güterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen auf die Umwelt hat, gemindert und
die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden. Ziel ist es zudem, die Gefahr
von Arbeits- und Betriebsunfälle zu senken.
Was ist ein schweres Nutzfahrzeug?
Zu den schweren Nutzfahrzeugen
zählen alle Kraftfahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen
besitzen und die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.
Im Einzelnen
fördert das Bundesamt:
- Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen im Bereich Umwelt oder Sicherheit. Dazu zählen die Anschaffung von Fahrer-assistenzsystemen, Navigationssystemen inklusive Software und Updates, EPS, Spurhalteassistenten, Bremsassistenten, Abstandsregler und Scanner für die Warendistribution sowie mobile Computer, wenn diese über die Sprachsteuerung genutzt werden.
- Anschaffung und Reparatur von ergonomischen Geräten des Fahrerarbeitsplatzes, wie Klimaanlagen, Bordkühlschränke, Standheizungen, zertifizierte Schlafliegensystem, Freisprech-einrichtungen.
- Sicherheitseinrichtungen im Fahrzeug, die dem Förderziel dienen und über der Grundausstattung liegen, wie die Anschaffung von Kamerasystemen zum Rangieren, Retadern, Achslastmess-geräten oder Zusatzscheinwerfern.
- Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen. Darunter fallen Scheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer, Rückstrahler und diverse Beleuchtungen und Reflektoren sowie Spiegelsysteme, Haltegriffe, Bremsscheiben, Laufstege, Stand- und Arbeits-flächen, Absturzsicherungen, Warntafeln und Winterausrüstung.
- Anschaffung von Einrichtungen zur Ladungssicherung, wie Stirnwandverstärkung, Prallwände, Lademulden, Zahnleisten, Zurrwinden, Zurrgurte, Ankerschienen, Sperr- und Ladebalken oder Befestigungsbeschläge sowie Ketten, Seile, Spannschlösser, Aufblaspolster, Planen und Netze.
- Ersatz, Anschaffung und Installation von Partikelminderungs-systemen und Abgasreinigungen, wie Dieselpartikelfilter oder Harnstofflösungen.
- Anschaffung von neuen und gebrauchten geräuscharmen Reifen, die die Grenzwerte der EU-Richtlinie erfüllen.
- Beratungen über umwelt- und sicherheitsbezogene Fragen der Unternehmensführung und Maßnahmen zur Energieeffizienz-steigerung. Dazu zählen Beratungen und Einführungen von und über zertifizierte DIN-Normen.
- Aufwendungen für Sicherheitsausstattung von Berufskleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie die persönliche Schutzausrüstung.
- Krankenversicherungsbeiträge und Vorsorgeuntersuchungen für Fahr- und Ladepersonal.
- Telematiksysteme, Software zur Auswertung und Darstellung von Daten, Kommunikationsplattformen, Fracht- und Laderaumbörsen
ACHTUNG: Nicht förderfähig sind Mobilfunkgeräte, gemietete oder geleaste
Einrichtungsgegenstände, Einbauten in Leasing- und Mitfahrzeugen,
Vorratsbeschaffungen, Sicherungsgegenstände von Ladeeinheiten und Teile des Fahrzeugaufbaus.
Ausgeschlossen von der Förderung sind außerdem die Nachrüstung von Partikelfiltern
bei Kältemaschinen und stationären Kühlaggregaten sowie
Motor-optimierungssysteme. Weiterhin nicht förderfähig sind Gebühren für Pannenservice,
Reifenreparaturen, Warnwesten, Reinigungskosten von Berufskleidung, die
gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsprüfung, augenärztliche Untersuchungen,
Rechts- und Steuerberatungskosten, Serviceleistungen zum Auswerten von Daten,
Software zur Nachkalkulation und zwingend notwendige Zertifizierungen.
Höhe der
Förderung
Bild 2: Förderung von schweren Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen. |
Die maximale Förderung beträgt bis zu 80 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je Maßnahme darf der Förderbetrag 2.500 Euro nicht
übersteigen, beziehungsweise pro Nutzfahrzeug darf das Unternehmen nicht mehr
als 1.000 Euro beantragen. Insgesamt kann ein Unternehmen bis zu 33.000 Euro
Zuschuss erhalten. Der Förderhöchstbetrag ist von der Größe des Unternehmens
und der Fahrzeugflotte abhängig. Die Auszahlung erfolgt, wenn das Unternehmen
den Zuwendungsbescheid und den Verwendungsnachweis der entsprechenden Förderung
vorweist.
Die Antragsstellung
Die Anträge sind an das Bundesamt für Güterverkehr
zu stellen. Der Einreichungszeitraum liegt zwischen dem 01.-31. Oktober 2015.
Die Antragstellung kann online erfolgen. Die zu fördernde
Maßnahme ist nicht im Nachhinein förderbar. Nach erfolgreicher Antragstellung
erhält das Unternehmen den Zuschuss im Folgejahr.
Weitere
Informationen über das Förderprogramm und die Richtlinien gibt es beim Bundesamt für Güterverkehr.
Quelle
Bild 1: pixabay © bykst (CC0 Public Domain)
Bild 2: pixabay @ inkflo (CC0 Public Domain)
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