Dienstag, 22. September 2015

Zuschüsse für Sicherheitseinrichtungen an LKWs – Im Oktober Anträge stellen!


Bild 1: Förderung für Gerätschaften und Sicherheitseinrichtungen in schweren Nutzfahrzeugen.

Das Bundesamt für Güterverkehr bezuschusst mit insgesamt 304,5 Millionen Euro Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Halter oder Eigentümer von schweren Nutzfahrzeugen sind und Sicherheits- und Umweltmaßnahmen durchführen. In der Förderung inbegriffen sind personen- und fahrzeugbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Mit der Förderung sollen die negativen Folgen, die der Güterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen auf die Umwelt hat, gemindert und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden. Ziel ist es zudem, die Gefahr von Arbeits- und Betriebsunfälle zu senken.

Was ist ein schweres Nutzfahrzeug?
Zu den schweren Nutzfahrzeugen zählen alle Kraftfahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen besitzen und die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.

Im Einzelnen fördert das Bundesamt:
  • Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen im Bereich Umwelt oder Sicherheit. Dazu zählen die Anschaffung von Fahrer-assistenzsystemen, Navigationssystemen inklusive Software und Updates, EPS, Spurhalteassistenten, Bremsassistenten, Abstandsregler und Scanner für die Warendistribution sowie mobile Computer, wenn diese über die Sprachsteuerung genutzt werden.
  • Anschaffung und Reparatur von ergonomischen Geräten des Fahrerarbeitsplatzes, wie Klimaanlagen, Bordkühlschränke, Standheizungen, zertifizierte Schlafliegensystem, Freisprech-einrichtungen.
  • Sicherheitseinrichtungen im Fahrzeug, die dem Förderziel dienen und über der Grundausstattung liegen, wie die Anschaffung von Kamerasystemen zum Rangieren, Retadern, Achslastmess-geräten oder Zusatzscheinwerfern.
  • Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen. Darunter fallen Scheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer, Rückstrahler und diverse Beleuchtungen und Reflektoren sowie Spiegelsysteme, Haltegriffe, Bremsscheiben, Laufstege, Stand- und Arbeits-flächen, Absturzsicherungen, Warntafeln und Winterausrüstung.
  • Anschaffung von Einrichtungen zur Ladungssicherung, wie Stirnwandverstärkung, Prallwände, Lademulden, Zahnleisten, Zurrwinden, Zurrgurte, Ankerschienen, Sperr- und Ladebalken oder Befestigungsbeschläge sowie Ketten, Seile, Spannschlösser, Aufblaspolster, Planen und Netze.
  • Ersatz, Anschaffung und Installation von Partikelminderungs-systemen und Abgasreinigungen, wie Dieselpartikelfilter oder Harnstofflösungen.
  • Anschaffung von neuen und gebrauchten geräuscharmen Reifen, die die Grenzwerte der EU-Richtlinie erfüllen.
  • Beratungen über umwelt- und sicherheitsbezogene Fragen der Unternehmensführung und Maßnahmen zur Energieeffizienz-steigerung. Dazu zählen Beratungen und Einführungen von und über zertifizierte DIN-Normen.
  • Aufwendungen für Sicherheitsausstattung von Berufskleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie die persönliche Schutzausrüstung.
  • Krankenversicherungsbeiträge und Vorsorgeuntersuchungen für Fahr- und Ladepersonal.
  • Telematiksysteme, Software zur Auswertung und Darstellung von Daten, Kommunikationsplattformen, Fracht- und Laderaumbörsen

ACHTUNG: Nicht förderfähig sind Mobilfunkgeräte, gemietete oder geleaste Einrichtungsgegenstände, Einbauten in Leasing- und Mitfahrzeugen, Vorratsbeschaffungen, Sicherungsgegenstände von Ladeeinheiten und Teile des Fahrzeugaufbaus. Ausgeschlossen von der Förderung sind außerdem die Nachrüstung von Partikelfiltern bei Kältemaschinen und stationären Kühlaggregaten sowie Motor-optimierungssysteme. Weiterhin nicht förderfähig sind Gebühren für Pannenservice, Reifenreparaturen, Warnwesten, Reinigungskosten von Berufskleidung, die gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsprüfung, augenärztliche Untersuchungen, Rechts- und Steuerberatungskosten, Serviceleistungen zum Auswerten von Daten, Software zur Nachkalkulation und zwingend notwendige Zertifizierungen.

Höhe der Förderung
Bild 2: Förderung von schweren Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen.
Die maximale Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je Maßnahme darf der Förderbetrag 2.500 Euro nicht übersteigen, beziehungsweise pro Nutzfahrzeug darf das Unternehmen nicht mehr als 1.000 Euro beantragen. Insgesamt kann ein Unternehmen bis zu 33.000 Euro Zuschuss erhalten. Der Förderhöchstbetrag ist von der Größe des Unternehmens und der Fahrzeugflotte abhängig. Die Auszahlung erfolgt, wenn das Unternehmen den Zuwendungsbescheid und den Verwendungsnachweis der entsprechenden Förderung vorweist.

Die Antragsstellung
Die Anträge sind an das Bundesamt für Güterverkehr zu stellen. Der Einreichungszeitraum liegt zwischen dem 01.-31. Oktober 2015. Die Antragstellung kann online erfolgen. Die zu fördernde Maßnahme ist nicht im Nachhinein förderbar. Nach erfolgreicher Antragstellung erhält das Unternehmen den Zuschuss im Folgejahr.
Weitere Informationen über das Förderprogramm und die Richtlinien gibt es beim Bundesamt für Güterverkehr.  



Quelle

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen