Donnerstag, 18. Oktober 2012

Qualitätsnachweis der Beratereigenschaften

Berater, die über den Unternehmerzuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) förderfähige Beratungen anbieten wollen, müssen einen Qualitätsnachweis erbringen. Mit dem Qualitätsnachweis soll der Berater seine Fähigkeiten, Erfahrung, Qualifikation und Qualitätssicherungsmaßnahmen in seinem Betrieb nachweisen.

Als diese Nachricht im ersten Halbjahr 2012 heraus kam, sprangen eine ganze Reihe von Organisationsberatern und QM-Beratern auf den Zug auf und boten ihre Dienste für einige tausend Euro an. Stellt sich die Frage: Braucht man ein QM-Handbuch, um bei der BafA anerkannt zu werden? Müssen tausende Euro ausgegeben werden, um ein QM-Handbuch nach Iso 9001 oder Pas 1037 erstellen zu lassen?

Aus der Praxis heraus lautet meine Antwort: Nein, es geht auch ohne. Ein wenig Zeit und gesunden Menschenverstand muss man allerdings schon investieren, Standartdokumente, die auf alle Betriebe passen gibt es nicht und kann es nicht geben: Ein Qualitätsnachweis sieht für einen 1-Mann-Betrieb natürlich anders aus, als für ein 10-köpfiges Unternehmen, jedoch ist es kein Hexenwerk, den gewünschten Schriftsatz mit den angeforderten Informationen zu erstellen. 

Ich bin von Haus aus Pragmatikerin und schlage eine simple Vorgehensweise vor: Laden Sie sich die Merkblätter der BafA zum Thema herunter und studieren sie diese ausführlich. Am wichtigsten ist dabei das Merkblatt "Leitfaden QM", den Sie ebenfalls unter den Downloads finden.

Praxistipp: Beantworten Sie die Fragen zur Darstellung Ihres Unternehmens, der Leistungserbringung und Kundenkommunikation sowie der internen Qualitätskontrolle in allen Unterpunkten nach bestem Wissen. Die Berichte dürfen frei formuliert werden. Wenn alle Stricke reißen, rufen Sie die Mitarbeiter vom BafA an und fragen nach. Auf diese Weise haben schon eine ganze Reihe von Steuer- und Unternehmensberater praxisbezogene Nachweise erstellt und sind vom BafA anerkannt worden.


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