Bereits ab Herbst soll es eine neue Förderung seitens der
KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, geben. Diesmal stehen nicht – wie so
oft – Renovierungen, Sanierungen oder energierelevante Umbauten auf der Liste
der geförderten Vorhaben, sondern diesmal soll es um den Schutz vor Langfingern
gehen.
Einbruchsicherungsmaßnahmen sollen bald zuschussfähig sein |
Insgesamt 30 Millionen Euro sollen im Laufe von drei Jahren
seitens des Bundestages bezuschusst werden. Die genauen Details, welche
Förderhöhen und welche Fördervoraussetzungen es gibt, ist noch offen, doch eins
scheint klar: Sichere Fenster, Türen, spezielle Sicherungsgitter und auch der
Einbau von Alarmanlagen soll künftig von der KfW gefördert werden.
Geplant ist aktuell, dass der Staat sich mit einem Zuschuss
von 20 Prozent beteiligt – wenn die Investition teurer als 500 Euro ist. Der
maximale Zuschussbetrag beträgt 1.500 Euro. Und noch ein steuerlicher Vorteil
winkt denjenigen, die Haus oder Wohnung einbruchssicher machen: Neben den
Materialkosten können auch die Kosten für den Fachmann steuerlich geltend gemacht
werden.
Einbruch-Report der
GDV war der Auslöser
Woher der spontane Zuschusswille seitens des Bundestages
kommt? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der GDV, hat
den Einbruch-Report
2015 veröffentlicht.
Hier die Ergebnisse der Studie in Kürze:
- Bei rund 20 Prozent der 150.000 Einbruchsdelikte war ein Bewohner zuhause. Trafen Täter und Opfer aufeinander, kam es in 20 Prozent der Fälle zum direkten Kontakt – Gewaltverbrechen nicht ausgeschlossen.
- Die psychologischen Spätfolgen von Einbrüchen sind enorm. In der Studie gaben 46,5 Prozent an, sich auch ein Jahr nach der Tat noch unsicher zu fühlen. Rund 25 Prozent würden gerne umziehen. Zehn Prozent zogen tatsächlich in eine andere Bleibe.
- Zwischen Oktober und Januar gibt es tendenziell die meisten Einbrüche. Auch zeitlich zeigt sich ein Trend: Die meisten Einbrecher schlagen mittags zwischen 12 und 14 Uhr oder nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr zu. In der Regel kamen die Täter durch die Fenster oder die Eingangstür.
- Nach der Tat änderte sich das Präventionsverhalten der Betroffenen enorm: Über 50 Prozent, die Opfer eines Einbruchs geworden sind, brachten neue Türsicherungen an. Ein Drittel setzt seither auf Videokameras.
Zwar ist das Programm noch nicht verfügbar, doch ein Praxistipp sei vorweg geschickt: Bei Förderungen ist es in den allermeisten Fällen so, dass Anträge auf Fördergeld VOR Beauftragung einer Maßnahme gestellt werden müssen. Ein nachträgliches Geltendmachen bereits in Auftrag gegebener oder gar bereits ausgeführter Arbeiten könnte deshalb aus der Förderung herausfallen.
Bild © Thorben Wengert/ PIXELIO
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