Junge und
innovative Unternehmen der Industrie und des Handwerks können sich ab sofort
für eine Förderung aus dem Messeprogramm
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewerben. Die
Förderung besteht aus einem finanziellen Zuschuss zu einem
Gemeinschaftsmessestand auf einer internationalen Messe, wie zum Beispiel der
spoga horse, der iba, der viscom oder der FachPack. Durch die Messeteilnahme
erhält das Unternehmen eine Plattform für die Vermarktung seiner Produkte auf
internationalen Märkten und somit die Chance, sein individuelles
Wachstumspotenzial anzuzapfen.
Auf einer Messe können Sie potenzielle Neukunden treffen |
Die Details – Flächen, Mitaussteller,
Zuschüsse
Der Gemeinschaftsstand besteht aus
mindestens zehn Ausstellern. Jeder Aussteller erhält eine Standfläche von 15 qm.
Das Programm vermittelt aber nicht nur den Messestand, sondern fördert auch die
Ausgaben, die für das Unternehmen entstehen. Das heißt, das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt die Kosten für die Standmiete, den
Standbau und die Umlagen für Energie und Entsorgung mit einer Gesamtsumme von
maximal 7.500 Euro. Der Aussteller hat lediglich einen Eigenanteil von 30 % zu tragen.
Der Weg zur Förderung
Bewerben können sich junge Unternehmen, die maximal
zehn Jahre alt sind, Produktneuentwicklungen anbieten, ihren Firmensitz in
Deutschland haben und nicht mehr als 50 Mitarbeiter zählen. Zudem dürfen sie
einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
WICHTIG: Nicht förderfähig sind Consulting-, Marketing-
oder Researchunternehmen.
Das Programm
ist ganzjährig geöffnet, Sie können also jederzeit einen Antrag stellen. Prüfen
Sie direkt in der Messeliste
2015 und 2016,
ob Ihre Messe mit zu den förderfähigen Veranstaltungen zählt. Interessenten
reichen ihren Förderantrag direkt beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle ein. Zusätzlich müssen Sie sich bis spätestens acht Wochen
vor Beginn der Messe beim Messeveranstalter anmelden. Die Teilnahme wird nach
der Überprüfung des Antrags vom Bundesamt bestätigt.
Die komplette
Förderrichtlinie und ausführliche Erläuterungen zu den
Bewilligungsvoraussetzungen gibt es beim BAFA.
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