Dienstag, 23. Juni 2015

Förderung für Messeteilnahme



Junge und innovative Unternehmen der Industrie und des Handwerks können sich ab sofort für eine Förderung aus dem Messeprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewerben. Die Förderung besteht aus einem finanziellen Zuschuss zu einem Gemeinschaftsmessestand auf einer internationalen Messe, wie zum Beispiel der spoga horse, der iba, der viscom oder der FachPack. Durch die Messeteilnahme erhält das Unternehmen eine Plattform für die Vermarktung seiner Produkte auf internationalen Märkten und somit die Chance, sein individuelles Wachstumspotenzial anzuzapfen. 

Auf einer Messe können Sie potenzielle Neukunden treffen

Die Details – Flächen, Mitaussteller, Zuschüsse
Der Gemeinschaftsstand besteht aus mindestens zehn Ausstellern. Jeder Aussteller erhält eine Standfläche von 15 qm. Das Programm vermittelt aber nicht nur den Messestand, sondern fördert auch die Ausgaben, die für das Unternehmen entstehen. Das heißt, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt die Kosten für die Standmiete, den Standbau und die Umlagen für Energie und Entsorgung mit einer Gesamtsumme von maximal 7.500 Euro. Der Aussteller hat lediglich einen Eigenanteil von 30 % zu tragen.
Der Weg zur Förderung 
Bewerben können sich junge Unternehmen, die maximal zehn Jahre alt sind, Produktneuentwicklungen anbieten, ihren Firmensitz in Deutschland haben und nicht mehr als 50 Mitarbeiter zählen. Zudem dürfen sie einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

WICHTIG: Nicht förderfähig sind Consulting-, Marketing- oder Researchunternehmen.

Das Programm ist ganzjährig geöffnet, Sie können also jederzeit einen Antrag stellen. Prüfen Sie direkt in der Messeliste 2015 und 2016, ob Ihre Messe mit zu den förderfähigen Veranstaltungen zählt. Interessenten reichen ihren Förderantrag direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein. Zusätzlich müssen Sie sich bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Messe beim Messeveranstalter anmelden. Die Teilnahme wird nach der Überprüfung des Antrags vom Bundesamt bestätigt.

Die komplette Förderrichtlinie und ausführliche Erläuterungen zu den Bewilligungsvoraussetzungen gibt es beim BAFA. 

Bild 1: pixabay © unsplash (CC0 Public Domain)

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