Wenn Sie investieren wollen, berücksichtigen Sie bei der Planung ggf. den Beginn der neuen Förderperiode 2014 - 2020. Denn die kann unter Umständen Einfluss auf Ihre Standortwahl haben.
Guenter Hamich pixelio.de |
Die aktuelle EU-Strukturfonds-Förderperiode endet zum
31.12.2013, die Neuauflage steht schon in den Startlöchern. Es ist noch nicht
viel durchgesickert, aber es zeichnen sich massive Kürzungen ab. Nicht nur,
dass einige Regionen komplett wegfallen sollen, die maximal möglichen der
Förderquoten sollen insgesamt sinken. Während Nordrhein-Westfalen vermutlich komplett
leer ausgehen wird, werden sich voraussichtlich gegenläufige Änderungen in den
direkten Grenzgebieten zu Polen und zur Tschechischen Republik ergeben. Genaues
wird sich erst in den nächsten Monaten herausstellen.
Wer im Jahr 2014 eine Investition in die Errichtung einer
Betriebsstätte des produzierenden Gewerbes plant, dabei Arbeitsplätze schafft
und vom Standort her noch nicht unwiderruflich festgelegt ist, sollte sich die dann
aktuelle Förderrichtlinie der Gemeinschaftsaufgabe in dem betreffenden Bundesland
der geplanten Investition genauer ansehen. Diese sind im Internet bei den
jeweiligen Landesbanken hinterlegt.
www.grantconsult.de Tel.: 0211/7306
1900 info@grantconsult.de
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