Praxisfall
Ein Handwerksbetrieb mit Sitz in Frankfurt
plant die Einstellung eines qualifizierten Bewerbers (54 J.), der eine stark
einschränkende körperliche Behinderung hat. Die Behinderung wird im Sinne des
SGB IX als „schwer“ eingestuft. Um dem potenziellen Mitarbeiter einen
behindertengerechten Arbeitsplatz zu bieten, ist die Anschaffung eines speziellen
Schreibtisches notwendig. Ggf. müssen auch Schwellen im Büro beseitigt werden,
um Stolperfallen zu minimieren. Unterm Strich kommen auf den Betrieb also zusätzliche
Kosten zu. Der Handwerksbetrieb ist nach wie vor an der Einstellung des
Bewerbers interessiert, informiert sich im Vorfeld über mögliche Finanzhilfen und entscheidet sich letztendlich für einen Einstellungszuschuss vom Bund.
Förderprogramm „Initiative Inklusion“ (bundesweite Gültigkeit)
Das Programm „Initiative
Inklusion“ unterstützt den nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur
Umsetzung der Behindertenrechtskonventionen. Diese sollen die Beteiligung
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben fördern. Das Programm schafft
finanzielle Anreize, um eine Stelle erstmalig mit einem schwerbehinderten
Menschen zu besetzten. Dazu gehören u.a. die Schaffung neuer Ausbildungsplätze
und Arbeitsplätze für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. „Neu“ im Sinne der
Richtlinien „Initiative Inklusion“ ist eine Stelle dann, wenn sie erstmals mit
einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird.
Quelle: Richtlinie des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS) vom 9. September 2011,
Elektronischer
Bundesanzeiger, Amtlicher Teil Nr. 110 vom 30. September 2011, B1
Antragsteller ist der Betrieb,
der die Stelle neu vergibt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der
maximal 10.000,00 € beträgt und sich nach den Umständen des Einzelfalls
richtet. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsschließung unter www.einfach-teilhaben.de. Auf der
Internetseite stehen zahlreiche Informationen zum Programm Initiative Inklusion
sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.
Tipp: Informieren Sie sich
vor Einstellung eines neuen Mitarbeiters über eventuelle Fördermöglichkeiten,
weil ein abgeschlossener Vertrag in der Regel als K.o.-Kriterium wirkt und den
Zugang zu Fördermitteln unüberwindbar versperrt.
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