Dienstag, 22. Oktober 2013

Einstellungszuschuss für Betriebe



Praxisfall

Ein Handwerksbetrieb mit Sitz in Frankfurt plant die Einstellung eines qualifizierten Bewerbers (54 J.), der eine stark einschränkende körperliche Behinderung hat. Die Behinderung wird im Sinne des SGB IX als „schwer“ eingestuft. Um dem potenziellen Mitarbeiter einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu bieten, ist die Anschaffung eines speziellen Schreibtisches notwendig. Ggf. müssen auch Schwellen im Büro beseitigt werden, um Stolperfallen zu minimieren. Unterm Strich kommen auf den Betrieb also zusätzliche Kosten zu. Der Handwerksbetrieb ist nach wie vor an der Einstellung des Bewerbers interessiert, informiert sich im Vorfeld über mögliche Finanzhilfen und entscheidet sich letztendlich für einen Einstellungszuschuss vom Bund.



Förderprogramm „Initiative Inklusion“ (bundesweite Gültigkeit)

Das Programm „Initiative Inklusion“ unterstützt den nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonventionen. Diese sollen die Beteiligung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben fördern. Das Programm schafft finanzielle Anreize, um eine Stelle erstmalig mit einem schwerbehinderten Menschen zu besetzten. Dazu gehören u.a. die Schaffung neuer Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. „Neu“ im Sinne der Richtlinien „Initiative Inklusion“ ist eine Stelle dann, wenn sie erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird.

Quelle: Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 9. September 2011, 
Elektronischer Bundesanzeiger, Amtlicher Teil Nr. 110 vom 30. September 2011, B1



Antragsteller ist der Betrieb, der die Stelle neu vergibt. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der maximal 10.000,00 € beträgt und sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsschließung unter www.einfach-teilhaben.de. Auf der Internetseite stehen zahlreiche Informationen zum Programm Initiative Inklusion sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung.
 
Tipp: Informieren Sie sich vor Einstellung eines neuen Mitarbeiters über eventuelle Fördermöglichkeiten, weil ein abgeschlossener Vertrag in der Regel als K.o.-Kriterium wirkt und den Zugang zu Fördermitteln unüberwindbar versperrt.

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