Dienstag, 22. Oktober 2013

Öffentliche Gelder für Kita-Plätze gefährdet?

Investitionsprogramme des Bundes zur Finanzierung von Kinderbetreuungs-einrichtungen für Kinder unter 3 Jahre sind, wie alle anderen Förderprogramme auch, an Fristen gebunden. Laufen diese Fristen ab, können Anträge nicht mehr angenommen werden und somit Maßnahmen nicht mehr gefördert werden. Die erste Frist im Bundesinvestitionsprogramm für den Ausbau von Einrichtungen zur Kinderbetreuung läuft am 31. Dezember 2013 ab, die nächste First am 31. Dezember 2014.

Erich Westendarp  / pixelio.de
Im Zuge der nun laufenden Sondierungsgespräche zur Bildung einer wie auch immer gelagerten Koalition, äußerten sich Ingbert Liebing als kommunalpolitischer Sprecher der CDU sowie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach dahingehend, dass die Mittel so schnell wie möglich eingesetzt werden sollen. Man denke sogar über die Verlängerung der Ausschlussfristen nach.

Zu hoffen ist, dass diese Aussagen nicht nur Geplänkel sind, sondern ein Körnchen Wahrheit und umsetzbarer Absicht enthalten. Denn auch Kommunen haben -wie viele antragstellende Unternehmen- Probleme damit, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die als Voraussetzung für die Bewilligung von Geldern vorhanden sein müssen. Im Falle der Kita-Plätze gibt es nämlich zahlreiche Gemeinden, die die dringend erforderlichen Kita-Plätze nicht schaffen können, weil z. B. das vorgesehene Grundstück noch nicht erschlossen ist oder der Baubeginn aus anderen Gründen verschoben werden muss. Gleichwohl bleibt der Bedarf in der Gemeinde, auch erfüllt das Projekt als solches alle Vorgaben, lediglich das Zeitfenster ist aus nicht beeinflussbaren Gründen verschoben.
 
Orientieren sich die Förderstellen der Länder nach den vorgegebenen Richtlinien, dürften einige Gemeinden echte Schwierigkeiten bekommen. Denn dann müssten sie aufgrund einer Fristüberschreitung Gelder für Kita-Plätze zurückzahlen. Fair ist das nicht und es ist m.E. nicht im Sinne der Zielsetzung der Bundesregierung. Vielmehr sollten die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Bundesländer finanzielle Planungssicherheit erhalten und die Kita-Projekte auch über die Fristen hinaus fertig stellen können, ohne finanziellen Schaden zu erleiden. Und was für Gemeinden gilt, muss letzlich auch für Unternehmen gelten. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Umgang mit Fördermitteln in diesem Punkt weiter entwickeln wird.

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