Dienstag, 19. Februar 2013

Wozu braucht ein Gründer die Bürgschaftsbank?


Gründer stehen oft vor einem Dilemma: sie haben eine Geschäftsidee, gleichwohl es fehlt das Geld für die Umsetzung. Also steht der Gang zur Bank an, um eine Kreditanfrage zu stellen. Wer jetzt nicht überlegt vorgeht, schlägt ungewollt Türen zu, die ihm den Weg zum Bankkredit erst ermöglichen würden. Das A und O ist deshalb eine sorgfältige Vorbereitung auf den Banktermin.

Zunächst einmal können Sie davon ausgehen, dass Banken nur dann eine Finanzierung vergeben, wenn der „Background“ eines Gründers stimmt. Dazu gehören unter anderem auch Kreditsicherheiten. Allerdings gibt es ganz verschiedene Mittel, einen Kredit banküblich abzusichern. Ein (Förder-) Mittel ist die Bankbürgschaft und es wird so eingesetzt:

Die Bürgschaftsbank übernimmt einen großen Teil des Haftungsrisikos, das eine Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Raiffeisenbank, Postbank) mit der Vergabe eines Kredites an den Gründer eingehen würde. Typischerweise handelt es sich um eine 80%ige Ausfallbürgschaft. Das bedeutet, dass die Bürgschaftsbank bei der Vergabe eines Kredits in Höhe von 100.000,00 € maximal 80% des Risikos übernimmt. Der Gründer aber ist nach wie vor in der Haftung, und zwar für die vollen 100.000,00 €. Für ihn heißt es, dass er zwei Gläubigern gegenübersteht, nämlich der Hausbank mit 20.000,00 € und der Bürgschaftsbank mit 80.000,00 €.

Es gibt zwei Wege, um an eine Bankbürgschaft zu kommen. Der erste Weg heißt „Bürgschaft ohne Bank“, kurz BOB. Dabei können Gründer im Zuge einer Kreditanfrage bei der Bürgschaftsbank vorsprechen, Ihr Vorhaben darlegen und eine Bürgschaft beantragen. Bis zu einer Kreditsumme von 100.000,00 € ist die Einbeziehung einer Hausbank nicht nötig. Ist die Bürgschaftsbank von einem Projekt überzeugt, wird sie die Bürgschaft übernehmen. Auf diese Weise hat der Gründer bei der Bankanfrage bereits eine nutzbare Kreditsicherheit im Gepäck und erfüllt eine wesentliche Grundvoraussetzung, die Banken an Ihre Kreditnehmer stellen.

Alternativ dazu können Sie auch gemeinsam mit Ihrer Hausbank eine Bürgschaft anfragen. Dieser Weg ist ebenfalls üblich und bei Kreditanfragen, die über 100.000,00 € hinausgehen auch nicht anders möglich.

Eine Bürgschaftsbank übernimmt übrigens nur dann eine Bürgschaft, wenn alle anderen Möglichkeiten der Kreditabsicherung nachweislich ausgenutzt wurden! Alle Bürgschaftsbanken sind im Internet unter www.vdb-info.de zu finden.


Fazit: Eine Bankbürgschaft trägt dazu bei, das Haftungsrisiko der kreditgebenden Bank zu senken. Sie erhöht die Bereitschaft der Hausbank, einen Kredit zu vergeben. Der Kreditnehmer bleibt zu 100%  in der Haftung.

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