Gründer stehen oft vor einem Dilemma: sie haben eine
Geschäftsidee, gleichwohl es fehlt das Geld für die Umsetzung. Also steht der
Gang zur Bank an, um eine Kreditanfrage zu stellen. Wer jetzt nicht überlegt
vorgeht, schlägt ungewollt Türen zu, die ihm den Weg zum Bankkredit erst
ermöglichen würden. Das A und O ist deshalb eine sorgfältige Vorbereitung auf
den Banktermin.
Zunächst einmal können Sie davon ausgehen, dass Banken nur
dann eine Finanzierung vergeben, wenn der „Background“ eines Gründers stimmt.
Dazu gehören unter anderem auch Kreditsicherheiten. Allerdings gibt es ganz
verschiedene Mittel, einen Kredit banküblich abzusichern. Ein (Förder-) Mittel
ist die Bankbürgschaft und es wird so eingesetzt:
Die Bürgschaftsbank übernimmt einen großen Teil des
Haftungsrisikos, das eine Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Raiffeisenbank,
Postbank) mit der Vergabe eines Kredites an den Gründer eingehen würde. Typischerweise
handelt es sich um eine 80%ige Ausfallbürgschaft. Das bedeutet, dass die
Bürgschaftsbank bei der Vergabe eines Kredits in Höhe von 100.000,00 € maximal
80% des Risikos übernimmt. Der Gründer aber ist nach wie vor in der Haftung,
und zwar für die vollen 100.000,00 €. Für ihn heißt es, dass er zwei Gläubigern
gegenübersteht, nämlich der Hausbank mit 20.000,00 € und der Bürgschaftsbank
mit 80.000,00 €.
Es gibt zwei Wege, um an eine Bankbürgschaft zu kommen. Der
erste Weg heißt „Bürgschaft ohne Bank“, kurz BOB. Dabei können Gründer im Zuge
einer Kreditanfrage bei der Bürgschaftsbank vorsprechen, Ihr Vorhaben darlegen
und eine Bürgschaft beantragen. Bis zu einer Kreditsumme von 100.000,00 € ist
die Einbeziehung einer Hausbank nicht nötig. Ist die Bürgschaftsbank von einem
Projekt überzeugt, wird sie die Bürgschaft übernehmen. Auf diese Weise hat der
Gründer bei der Bankanfrage bereits eine nutzbare Kreditsicherheit im Gepäck
und erfüllt eine wesentliche Grundvoraussetzung, die Banken an Ihre
Kreditnehmer stellen.
Alternativ dazu können Sie auch gemeinsam mit Ihrer Hausbank
eine Bürgschaft anfragen. Dieser Weg ist ebenfalls üblich und bei Kreditanfragen,
die über 100.000,00 € hinausgehen auch nicht anders möglich.
Eine Bürgschaftsbank übernimmt übrigens nur dann eine
Bürgschaft, wenn alle anderen Möglichkeiten der Kreditabsicherung nachweislich ausgenutzt
wurden! Alle Bürgschaftsbanken sind im Internet unter www.vdb-info.de zu finden.
Fazit: Eine Bankbürgschaft
trägt dazu bei, das Haftungsrisiko der kreditgebenden Bank zu senken. Sie
erhöht die Bereitschaft der Hausbank, einen Kredit zu vergeben. Der
Kreditnehmer bleibt zu 100% in der Haftung.
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