Donnerstag, 15. Januar 2015

Step by Step – Zuschuss Gründercoaching


Bis zu 4.500 € können Sie für eine qualifizierte Beratung erhalten. Mit dem Zuschuss aus dem Förderprogramm Gründercoaching Deutschland können Sie Kosten bezahlen, die Ihnen ein Berater für wirtschaftliche, finanzielle oder organisatorische Leistungen in Rechnung stellt. Besser gesagt: Wenn Ihnen ein Berater dabei hilft, den Businessplan für die Bank zu erstellen, Ihre Büroorganisation einzurichten oder ein Marketingkonzept aufzustellen, können Sie Zuschüsse bekommen. Wichtig: Sie müssen bereits gegründet haben, aber noch nicht länger als 5 Jahre selbständig sein.



Auch hier gilt wie fast immer in der Förderlandschaft, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Der Weg ist einfach:

  1. Zunächst wählen Sie Ihren Regionalpartner aus. Das ist die Stelle, die später den Antrag entgegennimmt.
  2. Dann wählen Sie den Gründercoach, den Sie in der Kfw-Beraterdatenbank finden. Achtung: Diesen Vertrag dürfen sie erst abschließen, wenn sie die Zusage der KfW für das Gründer Coaching in Händen halten! Qualifizierte Gründercoaches kennen den Ablauf und helfen Ihnen dabei, die Fristen und formalen Anforderungen einzuhalten. Eine Empfehlung wäre, zwei oder drei Coaches persönlich kennen zu lernen, bevor Sie sich für einen entscheiden. Denn eines ist sicher, die Chemie muss stimmen!
  3. Der nächste Schritt ist, den Antrag online zu stellen. Dieser umfasst mehrere Seiten und fragt unter anderem ab, welche Beratungsleistung Sie in Anspruch nehmen wollen und welcher Gründercoach dafür vorgesehen ist.
  4. Ist der Antrag komplett ausgefüllt, machen Sie einen Termin beim Regionalpartner und legen den Antrag vor. Der Regionalpartner prüft den Antrag und spricht mit Ihnen persönlich. In diesem Gespräch stellte fest, ob alle Angaben in Ordnung sind und hilft dabei, falls Unstimmigkeiten vorliegen. Sind diese aus der Welt geschafft, reicht er den Antrag bei der KfW ein.
  5. Sie warten auf die Zusage für den Bescheid, der Ihnen direkt zugestellt wird.

Damit ist zumindest in formaler Hinsicht der komplizierteste Teil erledigt. Die Bearbeitung bei der Kfw dauert zwischen 5 und 10 Arbeitstage. Nach der Theorie kommt die Praxis.

  1. Sobald die Zusage vorliegt, können Sie einen schriftlichen Vertrag abschließen. Im Vertrag sollte mindestens stehen, welche Inhalte das Coaching hat, wie hoch der Tagessatz ist und wie viele Beratungstage innerhalb der nächsten sechs Monate geplant sind. Jetzt steht einer Beratung nichts mehr im Wege.
  2. Sie treffen sich wie vereinbart mit ihrem Coach und erarbeiten zusammen die vertraglich vereinbarten Inhalte.
  3. Ist die Beratung abgeschlossen, erstellt ihr Coach den Schlussverwendungsnachweis.
  4. Außerdem erhalten Sie die Rechnung, die Sie ausgleichen müssen.
  5. Nun reichen Sie bei der KfW die Rechnung, den Kontoauszug über den Nachweis ihrer Zahlung sowie den Schlussverwendungsnachweis ein.
  6. Eventuell sind noch andere Papiere notwendig, zum Beispiel wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Liegen alle Abrechnungsunterlagen in korrekter Form bei der KfW vor, zahlt sie den Zuschuss aus.
Alle Details, Formblätter und Datenbanken zum Förderprogramm Gründercoaching Deutschland finden Sie auf der offiziellen Internetseite der KfW-Berater Bank.


www.grantconsult.de                 Tel.: 0211/7306 1900                       info@grantconsult.de


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