Freitag, 22. März 2013

Ende der aktuellen Förderperiode - Praxistipps für die Projektsteuerung

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) - gewerbliche Förderung geht seinem vorläufigen Ende entgegen. Die Förderperiode 2007 - 2013 läuft ab. Für die Praxis heißt das:

Bis zum 31.8.2013 können noch Förderanträge gestellt werden, damit diese bis zum 31.12.2013 fristgerecht von der NRW.Bank bearbeitet werden können. Wer also Investitionen in einem förderbaren Gebiet (Klasse C) in NRW plant, sollte sich sputen, wenn die Umseztung 2014/2015 erfolgen soll. Für Gebiete der Klasse D gilt diese Einschränkung nicht. Wie die Fördergebietskarte für NRW aussieht, sehen Sie hier.

In der Vergangenheit hat die Eurpäische Kommission keinen sukzessiven Übergang bei der Bearbeitung der laufenden Antragsverfahren genehmigt, deshalb ist davon auszugehen, dass auch hier eine strikte Regelung bezüglich des Antragseingangs bei der Förderbehörde durchgezogen wird. Anträge, die nach dem 31.8.13 gestellt werden und von der Sache her zwar förderfähig wären, würden dann aufgrund des verspäteten Eingangs rein formal abgelehnt werden.

Quelle: Thorben Wengert/pixelio.de 

Da dem Land Nordrhein-Westfahlen vermutlich auch in Zukunft, also für die Förderperiode 2014 - 2020, EU-Gelder in vergleichbarer Höhe für die Bezuschussung von Investitionsvorhaben im Land zur Verfügung stehen, ist der Termin 31.8.13 nicht als absolute Deadline zu verstehen, sondern als Signal für den Beginn einer Wartephase. Vielmehr sollten die Betriebe, die den gesetzten Termin nicht halten können die Bekanntmachung der neuen Richtlinie ab 2014 abwarten und den Investitionszeitpunkt entsprechend verschieben - falls das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet für den Betrieb sinnvoll umsetzbar ist.


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