Ob Investitionen anstehen, Sie die Anschaffung von Betriebsmitteln
planen, eine Erweiterung finanziert werden muss oder sie dringend Liquidität für die Zahlung
anstehender Rechnungen benötigen – Unternehmensfinanzierung ist in jeder Phase
eines Unternehmens von Bedeutung.
Für die unterschiedlichen Anlässe stehen unterschiedliche
Förderdarlehen zur Verfügung. Die KfW-Bankengruppe hält diverse Förderkredite
bereit. Auch die Landesbanken stehen mit Krediten zur Verfügung. Manche Kredite
inkludieren eine Haftungsfreistellung, andere sind mit öffentlichen
Bürgschaften kombinierbar.
Den öffentlichen Förderdarlehen ist gemeinsam, dass sie über
die Hausbank beantragt werden müssen. Das bedeutet, dass sie den klassischen
Weg einer Finanzierung gehen müssen. Zuerst müssen Sie Ihre Bank von Ihrem
Vorhaben überzeugen. Wenn Sie Ihre Bank grundsätzlich auf Ihrer Seite haben,
dann stehen einer Finanzierung trotzdem noch eine ganze Reihe von formalen und
auch persönlichen Hürden im Weg. Eine Hürde, die für viele Kreditanfragen immer
wieder zum Problem wird, ist die Frage der Besicherung. Nicht selten fordern
Banken den Zugriff auf Immobilien oder andere Anlagegüter ein. Auch Bürgschaften
sind gerne genommen, um ein Darlehen banküblich zu besichern. Wenn der
Antragsteller diese Sicherheiten nicht beibringen kann und somit theoretisch
durch das Prüfraster der Banken fallen würde, können öffentliche Förderkredite
die Lösung sein.
Der Mittelstandskredit, der von der NRW Bank ausgegeben
wird, geht Hand in Hand mit einer öffentlichen Bürgschaft. Es ist eine 80%igen Ausfallbürgschaft,
die den Banken das Risiko zum größten Teil abnimmt. Mit dieser
Ausfallbürgschaft in der Tasche, steht der Antragsteller mit einer belastbaren
Sicherheit vor der Bank. Auf diese Weise kann die Bank den Kreditantrag neu
bewerten. Die Landesbanken anderer Bundesländer haben ähnliche Instrumente, die
auf den Internetseiten der Banken und Bürgschaftsbanken veröffentlicht sind.
Andere Förderinstrumente mit bundesweiter Gültigkeit werden
von der KfW Bank ausgereicht. Unter anderem stehen Förderkredite mit
Haftungsfreistellung zur Verfügung. Das Förderinstrument funktioniert so: Normalerweise
haftet Ihre Hausbank gegenüber der KfW für einen gewährten Kredit. Nutzt der
Unternehmer jedoch zum Beispiel den Unternehmerkredit der KfW Bank, übernimmt
die KfW Bank einen Teil des Haftungsrisikos (zum Zeitpunkt des Blogeintrags
liegt die Quote bei 50 %). Die Haftungsfreistellung veranlasst die Banken dazu,
die Bereitschaft für die Kreditvergabe neu zu überdenken. Allerdings sollte der
Unternehmer sich darüber im Klaren sein, dass er den Kredit genauso besichern
muss, wie bei einer vollen Haftung der Hausbank. Und ein Detail, was genauso
wichtig zu wissen ist, ist das folgende: Sollte der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so wird er es mit zwei Gläubigern zu
tun haben, nämlich der KfW Bank und seiner Hausbank.
Vor diesem Hintergrund muss sich jeder Unternehmer
überlegen, welcher Aufbau der Gesamtfinanzierung für ihn sinnvoll und tragbar
ist. Denn letzten Endes bleibt es dabei, dass das gesamte Risiko wird beim
Unternehmer bleibt.
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