Gestern hatte ich mit der
Berlin-Richtlinie des Innovationsassistenten
zu tun und überlas die Kurzrichtlinie des Landes, wobei ich an dem Papiertiger „technologisch
innovative Produkte“ hängen blieb. Hier ein Auszug aus der aktuellen
Berlin-Richtlinie:
„Voraussetzungen
Das antragstellende
Unternehmen muss in maßgeblichem Umfang eigene Entwicklungsarbeiten tätigen.
Die zu fördernden
Beschäftigungsverhältnisse müssen
- mit projekt- bzw. aufgabenspezifisch qualifizierten Absolventen besetzt werden
- sich auf die Entwicklung, Herstellung und/oder Vermarktung von technologisch innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen beziehen, die Marktchancen erwarten lassen, oder
- Tätigkeiten beinhalten, denen innovative technische und/oder neue unternehmensinterne betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen zu Grunde liegen. (…)“
Was das heißen könnte, kann ich mir zwar ungefähr vorstellen, doch ungefähr reicht nicht, wenn man die Informationen für einen Klienten aufbereitet. Inzwischen habe ich ein Gespür dafür entwickelt, wenn sich praxisrelevante Einstiegsluken in den meistens sehr theoretisch formulierten Förderrichtlinien zeigen. Und hier war so eine Einstiegsluke. Sie können mir glauben, dass ich die Deutsche Sprache liebe und mich gerne mit Wörtern und ihrer Bedeutung befasse. Also habe ich nach Synonymen gesucht. Ich bin bei www.wort-synonym.de und www.anderes-wort.de zu NULL Ergebnissen gekommen und habe schlussendlich im Duden diese Erklärung gefunden:
„technologisch = die Technologie
betreffend“.
Ja, das dachte ich mir. Und was
bedeutet das in Zusammenhang mit Unternehmen und der vorliegenden
Förderrichtlinie? Eine schlüssige Erklärung für den Begriff erschließt sich weder
mir ad hoc noch einem potenziellen Antragsteller mit erheblich geringerer
Fördererfahrung. Die IBB (Investitionsbank Berlin) hat zwar vergleichsweise viele Informationen
auf ihrer Internetseite stehen, aber es gibt weder ein Merkblatt mit
Förderbeispielen, die wirklich helfen würden, noch Hinweise, die Licht ins Dunkel
der technologisch innovativen Produkte bringen.
Hier half mir nur noch der Griff
zum Telefonhörer. So hatte ich gestern ein überraschend amüsantes, aber vor
Allem hilfreiches Gespräch mit der IBB. Der Sachbearbeiter sagte wörtlich: „Ja,
der Begriff ist dehnbar wie ein Gummiband.“ Also diskutierten wir eine Weile um
den Begriff herum und es ergab sich, dass die IBB in Gestalt des
Sachbearbeiters unter anderem auch ein produzierendes Unternehmen, das ein
neues Produkt auf den Markt bringen will und deshalb einen Marketingabsolventen
einstellen möchte, eine Chance auf Förderung aus dem angepeilten Fördertopf
hat.
„Wie das?“, wollte ich wissen. „Wo
ist da der technologische Ansatz?“ Es stellte sich heraus, dass mit „technologisch
innovativ“ eher so etwas gemeint war, wie „ein Novum im üblichen,
innerbetrieblichen Prozessablauf“. Im Klartext: Der Unternehmer hat noch keine
Stelle mit einem ähnlichen Profil in seinem Unternehmen. Es besteht eine Lücke,
die nur durch qualifiziertes Personal besetzt werden kann. Er braucht jemand
mit einem Hochschulabschluss, der mit seinem speziellen Wissen maßgeblich dabei
hilft, zur Einführung des Produktes neue marketingtechnische Wege zu gehen.
So einfach war das. Damit können im
Prinzip auch Unternehmen gefördert werden, die einen Ingenieur einstellen,
Handwerksbetriebe, die einen Betriebswirtschaftler ins Team holen oder Zahnarztpraxen,
die einen Marketingspezialisten beschäftigen wollen - wenn es keine andere Stelle mit einem vergleichbaren Profil im Unternehmen bereits gibt. Und natürlich müssen alle
anderen Anforderungen der geltenden Richtlinien erfüllt werden. Nach dem
Telefonat kann ich Ihnen die wesentlichen Eckdaten ruhigen Gewissens geben und
wünsche Ihnen gutes Gelingen bei der Beantragung der Gelder.
Eckdaten zum "Innovationsassistent"
Das Förderprogramm „Innovationsassistent“,
kurz auch „Inno-Assi“ genannt, ist ein simpel aufgebautes Förderprogramm. Mit
dem Inno-Assi will die Bundesregierung erreichen, dass kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) sich qualifizierte Hochschulabsolventen
und deren technisches,
wissenschaftliches oder betriebswirtschaftliches Know-How ins Haus holen. Wichtig
ist, sich die aktuell gültige Richtlinie des relevanten Bundeslandes zu ziehen
und diese sorgfältig zu studieren, denn es gibt erhebliche Abweichungen zwischen
den Ländern.
- Allen gemeinsam ist, dass bis zu 50 % des Bruttolohns gefördert werden.
- Länderspezifisch
bestehen unterschiedliche monetäre Obergrenzen. In Berlin sind das 20.000,00 €
innerhalb von 12 Monaten, in Hessen wird im ersten Jahr derselbe Satz
gefördert, im zweiten Jahr sinkt die Förderung auf maximal 10.000,00 €. In
Rheinland Pfalz werden maximal 1.250,00 € für die Dauer von 24 Monaten durchbezahlt.
- Länderspezifische Unterschiede gibt es auch bei den Betrieben, die als Antragsteller auftreten dürfen. So lassen viele Länder die Antragstellung aller gewerblichen Unternehmen zu, in einigen Bundesländern dürfen ausschließlich technologieorientierte Unternehmen Anträge stellen.
Anträge sind in der Regel vor Einstellung eines neuen
Mitarbeiters auf Formblättern der Landesbehörden zu stellen. Weitere Infos und
Details zu den Programmen erhalten Sie hier:
(Stand 28.11.2012)
Viel Erfolg!
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