Mittwoch, 28. November 2012

Lohnkostenzuschüsse für neue Mitarbeiter


Gestern hatte ich mit der Berlin-Richtlinie des Innovationsassistenten zu tun und überlas die Kurzrichtlinie des Landes, wobei ich an dem Papiertiger „technologisch innovative Produkte“ hängen blieb. Hier ein Auszug aus der aktuellen Berlin-Richtlinie:

„Voraussetzungen

Das antragstellende Unternehmen muss in maßgeblichem Umfang eigene Entwicklungsarbeiten tätigen.

Die zu fördernden Beschäftigungsverhältnisse müssen

  • mit projekt- bzw. aufgabenspezifisch qualifizierten Absolventen besetzt werden
  • sich auf die Entwicklung, Herstellung und/oder Vermarktung von technologisch innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen beziehen, die Marktchancen erwarten lassen, oder
  • Tätigkeiten beinhalten, denen innovative technische und/oder neue unternehmensinterne betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen zu Grunde liegen. (…)“

Was das heißen könnte, kann ich mir zwar ungefähr vorstellen, doch ungefähr reicht nicht, wenn man die Informationen für einen Klienten aufbereitet. Inzwischen habe ich ein Gespür dafür entwickelt, wenn sich praxisrelevante Einstiegsluken in den meistens sehr theoretisch formulierten Förderrichtlinien zeigen. Und hier war so eine Einstiegsluke. Sie können mir glauben, dass ich die Deutsche Sprache liebe und mich gerne mit Wörtern und ihrer Bedeutung befasse. Also habe ich nach Synonymen gesucht. Ich bin bei www.wort-synonym.de und www.anderes-wort.de zu NULL Ergebnissen gekommen und habe schlussendlich im Duden diese Erklärung gefunden: 

„technologisch = die Technologie betreffend“. 

Ja, das dachte ich mir. Und was bedeutet das in Zusammenhang mit Unternehmen und der vorliegenden Förderrichtlinie? Eine schlüssige Erklärung für den Begriff erschließt sich weder mir ad hoc noch einem potenziellen Antragsteller mit erheblich geringerer Fördererfahrung. Die IBB (Investitionsbank Berlin)  hat zwar vergleichsweise viele Informationen auf ihrer Internetseite stehen, aber es gibt weder ein Merkblatt mit Förderbeispielen, die wirklich helfen würden, noch Hinweise, die Licht ins Dunkel der technologisch innovativen Produkte bringen. 

Hier half mir nur noch der Griff zum Telefonhörer. So hatte ich gestern ein überraschend amüsantes, aber vor Allem hilfreiches Gespräch mit der IBB. Der Sachbearbeiter sagte wörtlich: „Ja, der Begriff ist dehnbar wie ein Gummiband.“ Also diskutierten wir eine Weile um den Begriff herum und es ergab sich, dass die IBB in Gestalt des Sachbearbeiters unter anderem auch ein produzierendes Unternehmen, das ein neues Produkt auf den Markt bringen will und deshalb einen Marketingabsolventen einstellen möchte, eine Chance auf Förderung aus dem angepeilten Fördertopf hat. 

„Wie das?“, wollte ich wissen. „Wo ist da der technologische Ansatz?“ Es stellte sich heraus, dass mit „technologisch innovativ“ eher so etwas gemeint war, wie „ein Novum im üblichen, innerbetrieblichen Prozessablauf“. Im Klartext: Der Unternehmer hat noch keine Stelle mit einem ähnlichen Profil in seinem Unternehmen. Es besteht eine Lücke, die nur durch qualifiziertes Personal besetzt werden kann. Er braucht jemand mit einem Hochschulabschluss, der mit seinem speziellen Wissen maßgeblich dabei hilft, zur Einführung des Produktes neue marketingtechnische Wege zu gehen.

So einfach war das. Damit können im Prinzip auch Unternehmen gefördert werden, die einen Ingenieur einstellen, Handwerksbetriebe, die einen Betriebswirtschaftler ins Team holen oder Zahnarztpraxen, die einen Marketingspezialisten beschäftigen wollen - wenn es keine andere Stelle mit einem vergleichbaren Profil im Unternehmen bereits gibt. Und natürlich müssen alle anderen Anforderungen der geltenden Richtlinien erfüllt werden. Nach dem Telefonat kann ich Ihnen die wesentlichen Eckdaten ruhigen Gewissens geben und wünsche Ihnen gutes Gelingen bei der Beantragung der Gelder.


Eckdaten zum "Innovationsassistent"

Das Förderprogramm „Innovationsassistent“, kurz auch „Inno-Assi“ genannt, ist ein simpel aufgebautes Förderprogramm. Mit dem Inno-Assi will die Bundesregierung erreichen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sich qualifizierte Hochschulabsolventen und deren technisches, wissenschaftliches oder betriebswirtschaftliches Know-How ins Haus holen. Wichtig ist, sich die aktuell gültige Richtlinie des relevanten Bundeslandes zu ziehen und diese sorgfältig zu studieren, denn es gibt erhebliche Abweichungen zwischen den Ländern. 


  • Allen gemeinsam ist, dass bis zu 50 % des Bruttolohns gefördert werden.
  • Länderspezifisch bestehen unterschiedliche monetäre Obergrenzen. In Berlin sind das 20.000,00 € innerhalb von 12 Monaten, in Hessen wird im ersten Jahr derselbe Satz gefördert, im zweiten Jahr sinkt die Förderung auf maximal 10.000,00 €. In Rheinland Pfalz werden maximal 1.250,00 € für die Dauer von 24 Monaten durchbezahlt.
  •  Länderspezifische Unterschiede gibt es auch bei den Betrieben, die als Antragsteller auftreten dürfen. So lassen viele Länder die Antragstellung aller gewerblichen Unternehmen zu, in einigen Bundesländern dürfen ausschließlich technologieorientierte Unternehmen Anträge stellen.

Anträge sind in der Regel vor Einstellung eines neuen Mitarbeiters auf Formblättern der Landesbehörden zu stellen. Weitere Infos und Details zu den Programmen erhalten Sie hier:

(Stand 28.11.2012)

Viel Erfolg!

www.grantconsult.de               0211/7306 1900                      info@grantconsult.de

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